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					Zitat von DragAttack  Du vermischst hier zwei unterschiedliche Fragestellungen. Zum einen die Frage, ob solche Fotos - ihre Herstellung, ihr Vertrieb und Besitz - strafbar sein sollte? Hierbei werden wir uns sicherschnelle einigen. Zum zweiten die Frage, wie man damit umgeht, dass sie derzeit nicht strafbar sind. IMO ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft - insbesodere die Öffentlichkeitsarbeit - mit den Werten eines Rechtstaates nicht vereinbar. Und auch der Prävention sexuellen Missbrauch halte ich es für nicht dienlich, wenn pädophile Menschen auch durch gesetzestreues Verhalten sich nicht vor Verfolgung schützen können.
 Gruß Torsten
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 ich kritisiere inhaltlich hauptsächlich die Stellungnahme von Edathy, die mit keinem Wort auf die in den fraglichen Videos ausgenutzten Kinder / Eltern eingeht. Wer solche Videos kauft, unterstützt doch damit auch die Verletzung der Würde der Kinder bei der Produktion.
Aus Kinderschutzgründen finde ich es angemessen, wenn die Staatsanwaltschaften wie hier eine Liste von Beziehern von aus dem Internet gekauften Videos mit Verdacht auf Kinderpornografie aus polizeilichen Ermittlungen aus andern Ländern erhalten, daraufhin in Ermittlungsverfahren prüfen, warum es sich im Einzelfall konkret handelt und ob eine Anklage oder Einstellung daraus folgt. Ich kann darin keine "Verfolgung" sehen. Ganz abgesehen davon, dass die spezialisierten Abteilungen der Behörden im Bereich Internet u. Kinderpornografie sowie zu klein sind. Deswegen gab das BKA auch einen Teil der Fälle in diesem Zusammenhang an die Bundesländer ab.
Die Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft Hannover finde ich auch bedenklich und der Sache nicht dienlich.