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Zitat von keko
An der Revision sieht man, dass es ihm mit seiner Reue und dem reinen Tisch machen doch nicht so ernst ist. Ansonsten hätte er doch einfach das Urteil akzeptieren können.
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Dass es ihm mit Reue und reinen Tisch machen nicht ganz so ernst ist sieht man daran, dass sich beides ausschliesslich auf den strafrechtlich relevanten Zeitraum beschränkt und den verjährten Zeitraum ausklammert. Juristisch ist das wohl nicht zu beanstanden, moralisch gesehen lässt das jedoch erhebliche Zweifel an der Aufrichtigkeit seiner Reue zu (nicht wahr, Frau Schweizer?).
Dabei hätte er mit einer freiwilligen Nachzahlung der bereits verjährten Beträge nicht nur eine gehörige Portion Respekt zurückgewinnen können, auch das Gericht wäre nicht umhingekommen, dies beim Strafmass entsprechend zu honorieren. Wer weiss, vielleicht wäre unter diesen Umständen sogar eine Bewährungsstrafe denkbar gewesen? Diese Chance hat er vertan.