Zitat:
Zitat von FinP
Was ist daran falsch? Die Grundrechte behält er, werden nur teilweise eingeschränkt.
Einer im Gefängnis kann sich ja schlecht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel berufen - trotzdem steht ihm dieses Recht grundsätzlich zu.
Im Grundgesetz steht schließlich - Alle Deutschen haben das Recht ...
Da steht nicht: Alle Deutschen ausser die im Knast ....
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Moin Moin!
DasOe sprach von Bürgerrechten.
Du sprichst nun von Grundrechten.
Natürlich steht es ihm frei seine Grundrechte auch in Stammheim auszuleben. Religionsfreiheit, seine sexuelle Orientierung oder was immer er möchte.
Heinrich