Zitat:
Zitat von FinP
Was ist daran falsch? Die Grundrechte behält er, werden nur teilweise eingeschränkt.
Einer im Gefängnis kann sich ja schlecht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel berufen - trotzdem steht ihm dieses Recht grundsätzlich zu.
Im Grundgesetz steht schließlich - Alle Deutschen haben das Recht ...
Da steht nicht: Alle Deutschen ausser die im Knast ....
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Stimmt, deswegen sind, soweit ich weiß, Ausbruchsversuche auch straffrei. Weil jeder Mensch das Recht auf Freiheit hat.