Zitat:
Zitat von kullerich
Wenn du mit deiner Frau da einziehst, bist du steuerfrei, oder?
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Aber nur dann.
Es werden keine 2 Freibeträge zusammen geworfen, da die Frau ja von deinen Eltern nichts steuerbegünstigt erben kann.
Allerdings kann man den Freibetrag alle 10 Jahre ausnutzen, schon zu Lebzeiten. Von daher ist deine Einschätzung dass der Mittelstand an der Erbschaftssteuer nicht zu Grunde geht sicher richtig.
Bzw. man erbt ja von Vater und Mutter, hier gibt es die Freibeträge wirklich 2 mal. Man darf halt kein 0815 Berliner Testament machen.