Zitat:
Zitat von Carlos85
Aufm Land sicher, in der Stadt wirds da schon mit ner größeren Wohnung eng.
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Da du die größere Wohnung erst brauchst, wenn du nicht alleine drin wohnst, kannst du zwei Freibeträge zusammenwerfen und kommst auf 0,9 Mio €, und es ist ein Freibetrag, du zahlst also für das von deiner Frau ererbte Appartment mit Mainblick nur für 300 T€ Erbschaftssteuer bei angenommenem Wert von 1,2 Mio €. Steuersatz hier: 11 %.
Ausser, du ziehst dort ein / bleibst da wohnen, wenn ich
das hier korrekt verstehe -> dann zahlst du garnix!
Ich folgere daraus, dass die Erbschaftssteuer (in D) in der aktuellen Form weder "den Mittelstand ausblutet" noch in einer anderen Art ein wirksames Mittel der Umverteilung ist, ok?