Hi Basti,
Zitat:
Zitat von basti2108
Es gibt zwei Dinge die ich an der Thematik spannend finde:
1) Warum schaffen die Strafverfolgungsbehörden es prinzipiell nicht die Persönlichkeitsrechte/Grundrechte prominenter Beschuldigter zu wahren?
Hier sehe ich ein Versagen des Rechtsstaat, welches mich vielmehr beschäftigt und vielleicht auch die Medien vielmehr beschäftigen sollte als die kriminelle Handlung eines Einzelnen(Die überrascht mich nämlich nicht. Es gibt Straftäter. Punkt.)
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konkretisierst Du bitte auch welche Persönlichkeitsrechte/Grundrechte da nun von Herrn Ulli H. wirklich verletzt worden sind?
Zitat:
Zitat von basti2108
2) Wird Hoeneß auch die Steuern nachzahlen, deren Hinterziehung bereits verjährt ist?
Eine bekannte deutsche Feministin hat das meiner Kenntnis nach nicht getan.
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1. Daß Du davon keine Kenntnis hast ist auch in Ordnung. Oben beklagst Du doch noch daß Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten verletzt werden. Du kannst Also nur Kenntnis erhalten wenn es Dir der/die Betroffene selbst zur Kenntnis bringt.
Bei Ulli H. habe ich auch noch nichts davon gehört daß er eventuelle Steuerschulden aus den Jahren, sagen wir 1974 - 2002 nachzahlen will. Auch das ist gut so solange es nicht von Ulli H. kommt.
Wie schon von mir geschrieben, die Jahre 2003 - 2008 sind noch nachveranlagbar vom FA. Und ich würde als Steuerfahnder auf jeden Fall auch in den Unterlagen dieser Jahre suchen wenn ich eine Selbstanzeige in der Dimension der Jahre 2009 - 2013 auf den Tisch bekomme.