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Zitat von tomerswayler
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Endlich ein Artikel mit etwas mehr juristischen Erläuterungen. Danke.
Das finde ich interessant:
Einerseits war die Selbstanzeige wohl rechtzeitig
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Der erste Verhandlungstag hat ergeben, dass die Tat wohl nicht entdeckt war
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aber wohl kaum wirklich vollständig
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der Angeklagte im Rahmen seiner Selbstanzeige aber nur diejenigen Unterlagen beigefügt hat, die ihm zur Verfügung standen. Auch innerhalb einer dreiwöchigen Frist hat er keine weiteren Unterlagen beibringen können. Dies ist im Übrigen ein häufiges Problem im Rahmen von kurzfristigen Selbstanzeigen, insbesondere wenn ausländische Geldinstitute beteiligt sind.
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Das "häufige Problem" ist nach meiner Laienmeinung ja wohl sein Problem.
Trotzdem geht die Verteidigung davon aus,
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dass diese 15 Millionen Euro bereits von der Selbstanzeige des Angeklagten erfasst waren.
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und demnach die Anzeige juristisch vollständig gewesen wäre?
Ich frage mich, wie das geht, wenn noch keine Unterlagen vorhanden waren?
Schreibt man da nen kurzen Brief?
"Hiermit zeige ich an, dass ich xxx Euro Steuern hinterzogen haben. Sollte Ihre Behörde zufällig noch weiteres entdecken, zeige ich das vorsorglich auch gleich mit an."