Zitat:
Zitat von Pascal
Hilf uns mit einer eindeutigen Quelle, die die These von der vollständigen Verjährung eindeutig stützt.
Ansonsten ist noch aktueller Sachstand, dass noch nicht geklärt ist welcher Anteil der geschätzten 15 Millionen in einen nicht verjährten Zeitraum fallen.
Das deutsche Finanzamt dürfte mit den 15 Millionen evtl. gar nichts zu tun haben, insofern hat es dann auch nichts mit dem deutschen Steuergeheimnis zu tun. Das ist auch insoweit nicht plausibel, da doch die Ermittlungsbehörden Zugang zu den Steuerunterlagen in Deutschland hatten. Also stünden die Daten in deutschen Finanzakten, wäre dies der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen.
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Alles Spekulation. Ich überlasse es erstmal dem Richter, das ganze zu analysieren und zu bewerten. Das kann er sicher besser als ich und ich möchte auch nicht tauschen. Aber ich bin wirklich sehr sehr gespannt, was hier am Ende entschieden wird und was als Grundlage der Entscheidung angegeben wird.