Zitat:
Zitat von arist17
D.h. die zwei Artikel zum Streak-Running dürfen bleiben?
Das ist der Grund, warum ich frage. Nicht dass du wegen versehentlichen Nichtlöschen nachher noch einen Abmahnanwalt am Hals hast.
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Danke für den Hinweis!
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Darf PP eigentlich weiter auf seiner HP schreiben, dass er hier Artikel veröffentlicht hat?
Ich mein so rein rechtlich gesehen?