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Zitat von wehaka
Beim Esser/Mannesmann-Verfahren war das meines Wissens nach genau die Begründung für die Absprache. Es gibt offensichtlich verschiedene Gründe, die Absprachen erlauben.
Was dabei rauskommt, entspricht nicht immer dem Gerechtigkeitempfinden. Die Alternative wäre oft ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen. Da ist ein bisschen Gerechtigkeit eben besser als gar keine, auch wenn das oft den Anschein von Mauschelei hat.
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Das liegt da deutlich anders. Beim Mannesmannverfahren ist eine Steilvorlage des BGH für eine Verurteilung aus zweifelhaften Gründen nicht genutzt worden.
Für Hartz sieht das Gesetz eine Sanktionierung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft vor, ich höre jedoch an Kommentaren aus der Öffentlichkeit heraus, dass man ihn hängen sehen will. Man muss schon ein bisschen auf dem Teppcih bleiben auch. Dem Umstand sollte wohl rechnung tragen, dass das Geständnis wie es scheint umfassend war und die Verfolgung des Rests vom Schützenfest erst ermöglicht. Vor diesem Hintergrund kann ich eine Strafe in der Mitte des Strafrahmens durchaus akzeptieren. Vielleicht hätte die Geldstrafe etwas höher sein dürfen, aber was für einen Sinn sollte es haben, ihn einzusperren?