Wenn der weiter oben eingestellte Zeitungsartikel den Tatsachen entspricht (wovon nun mal auszugehen ist) dann weiß ich nicht so recht, was es da über ein G'schmäckle zu diskutieren gibt.
Ich glaube kaum, daß es irgendwo in Deutschland ein Recht gibt, daß man eine Veranstaltung auf ewig weiter durchführen kann, nur weil man's die letzten X Jahre auch schon gemacht hat.
Andererseits wird auch eine Gemeinde nicht rein nach Nasenfaktor entscheiden können, wessen Veranstaltung sie genehmigt und wer nicht mehr mitspielen darf.
Aus diesem Grunde hat die Gemeinde ja wohl auch eine Ausschreibung gemacht und die Genehmigung offenbar an einige Bedingungen geknüpft.
Für den Fall, daß diese so gewesen sein sollten, daß der bisherige Veranstalter schon aufgrund seiner Person von vorneherein ausgeschlossen wurde, dann wird er das Recht sicherlich auf seiner Seite haben. Solange sich seine Argumentation aber darauf beschränkt, daß er da nicht hingeht, weil das quasi schon immer 'seine' Veranstaltung war und weil das auch immer so bleiben wird, sehe ich da eher weniger Chancen.
Und daß er das alleinige Recht auf eine ganz bestimmte Streckenführung hat - sei es ganz oder teilweise - das kann ich mir irgendwie auch nicht so recht vorstellen.
Bleibt ein bißchen Geplänkel um Namens- und Bildrechte - und da auch nur sofern es die denn überhaupt gibt.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Bin mal gespannt, wie das im Kraichgau läuft, ob da im ersten IM-Jahr ohne Bilder geworben wird ;-)
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Die Frage stellt sich in diesem Falle imho nicht, weil die Rechte im Zweifel beim Veranstalter liegen. Und was dessen neue Mama macht darf sie ganz allein entscheiden, solange die Markenrechte Dritter dabei nicht verletzt werden.