Zitat:
Zitat von HendrikO
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf Unversehrtheit der Person sind herausragende Errungenschaften unserer Rechtskultur, die man im Lichte der Naziverbrechen auf ewig in unser GG übernommen hat. Das wird leider ganz gerne mal vergessen. (Und auch daß das für jeden gilt: Kinderschänder, Mörder, Nazis u.s.w.)
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Sowas nennt man Rechtsstaatlichkeit. Das stößt in der Bevölkerung oft auf Unverständnis, wie sich damals auch bei der Entführung des Metzler-Sohnes gezeigt hat, als sich anschließend ein Polizist wegen Androhung von Foltermethoden zu verantworten hatte.
Auf der anderen Seite hat der Staat auch die Pflicht, die Bevölkerung vor Schaden zu schützen.
Gefährliche Psychotiker, die im Rahmen ihres Wahnerlebens Dinge tun, die anderen schaden können, werden auch zum Teil nach richterlicher Anordnung zwangsbehandelt. Immer vorausgesetzt, es liegt im Falle einer fehlenden Behandlung eine Eigen- oder Fremdgefährdung vor. Das Vorgehen bei Zwangsbehandlung ist aber in den letzten Jahren deutlich zugunsten der zu Behandelnden verändert worden.