Zitat:
Zitat von outergate
das gericht hat nicht wegen eines zu erwartenden komplizierten verfahrens mit einhergehend ebenso komplizierter beweislage...
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Beim Esser/Mannesmann-Verfahren war das meines Wissens nach genau die Begründung für die Absprache. Es gibt offensichtlich verschiedene Gründe, die Absprachen erlauben.
Was dabei rauskommt, entspricht nicht immer dem Gerechtigkeitempfinden. Die Alternative wäre oft ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen. Da ist ein bisschen Gerechtigkeit eben besser als gar keine, auch wenn das oft den Anschein von Mauschelei hat.