Zitat:
Zitat von DragAttack
Es kann nicht sein, dass der gewöhnliche Ladendieb nach den strengen Buchstaben des Gesetzes verurteilt wird, jedoh der Goßkriminelle auf einen außergesetzlichen Deal hoffen kann, weil der Richter davor zurückschreckt, eine komplizierte Beweislage nachzuvollziehen.
Gruß Torsten
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da hat spiegel online wohl unsauber formuliert.
das gericht hat nicht wegen eines zu erwartenden komplizierten verfahrens mit einhergehend ebenso komplizierter beweislage, sondern wegen des schutzes von opfern und zeugen, die hätten geladen werden müssen, so entschieden. die zeugen hätten nach gerichtsauffassung keine neuigkeiten beisteuern können, weshalb man sich auf die übliche absprache einigte.