Zitat:
Zitat von SpiegelOnline
Für die Justiz jedoch gelten andere Maßstäbe. Die von Hartz angestoßene Arbeitsmarktreform ist ebenso wenig Gegenstand des Verfahrens wie seine sexuellen Vorlieben. Auch dass Hartz damals als mächtiger Personalchef eitel und selbstgefällig auftrat und seine Untergebenen mitunter herrisch abkanzelte, wenn ihm etwas nicht passte, spielt keine Rolle. Sympathisch oder unsympathisch, angesehen oder verrufen - das Gericht darf solchen Aspekten keine Bedeutung beimessen, so gebietet es das Gesetz. Einzig über das begangene Unrecht gilt es zu richten.
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Hier hat er zweifelsfrei recht.
Verräterisch ist jedoch dieses.
Zitat:
Denn im Gegenzug erspart ihr der Angeklagte durch sein Geständnis weit wichtigerer Untreuedelikte eine komplizierte Beweisführung.
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Es kann nicht sein, dass der gewöhnliche Ladendieb nach den strengen Buchstaben des Gesetzes verurteilt wird, jedoh der Goßkriminelle auf einen außergesetzlichen Deal hoffen kann, weil der Richter davor zurückschreckt, eine komplizierte Beweislage nachzuvollziehen.
Ich weiß nicht, wie viel beweisbar gewesen wäre und ich weiß nicht, was die Gesetze hierfür als Strafe vorgesehen hätten - jedoch finde ich es nachvollziehbar, dass die Art des Zustandekommens kein Gefühl von Gerechtigkeit hinterlässt.
Gruß Torsten