Zitat:
Zitat von andid333
Aber Du hast ja 2Jahre Gewährleistung. Wenn der Sattel weiterhin kippt, dann muss der Händler nachbessern.
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Ab 6 Monaten findet aber eine Beweislastumkehr statt, d.h. der Besitzer muss nachweisen, dass das Problem von Anfang an werksseitig vorhanden und somit beim Hersteller und nicht durch seine Nutzung entstanden ist. Das ist in der Praxis ziemlich schwierig.