Zitat:
Zitat von gollrich
Hafu ... ich hoffe ihr habt keinen VHS, DVD oder Festplattenrekorder an eurem TV angeschlossen und habt noch nie eine Sendung weitergegeben...
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Das fällt unter Privatkopie (§ 53 Urh) und ist in Ordnung. Nach (etwas älterer) Rechtssprechung ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien auf jeden Fall erlaubt. Bei Wikipedia steht zu "Private Verwendung": "Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden."
Unabhängig von der Zahl der Konsumenten auf einer Onlineplattform kann man die anderen Nutzer wohl nicht mal als flüchtige Bekannte bezeichen
