Zitat:
Zitat von LidlRacer
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
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Hallo Lidl,
die AGB waren "damals" andere und ich hatte die sogar gespeichert, werde mal raussuchen...
Soweit ich mich erinnere, war dort zwar von Ersatz der Kosten, jedoch nicht von einem Pauschalbetrag die Rede.
Es gab allerdings auch eine Anmeldebstätigung, die hatte ich noch gar nicht geöffnet gerade aus der Mailablage gefischt. Da ist von 15 Euro (und auch nicht von 25) die Rede.
Wie man es dreht ist es allerdings Bullshit, da die Rechtssprechung des OLG hierzu ohnehin eine deutlich andere Sprache spricht:
http://www.teltarif.de/keine-pauscha...ews/46190.html
Hier noch der Text aus der Anmeldebestätigung
Online-Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Rückgabe der Lastschrift eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro entsteht.
Sollten Sie Fragen zu Abbuchungen haben wenden Sie sich hierzu vorher an uns per E-Mail an support@
Akzeptierte Haftungs- und Veranstalterbedingungen:
Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird akzeptiert.
Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen bzgl. der ProChip-Miete, dass der ProChip automatisch zum Preis von 95 Euro inkl. MwSt. gekauft wird, sofern er nicht am Tage der Veranstaltung zurückgegeben wird. Hiermit ermächtige ich XXX den Kaufpreis des gemieteten ProChips, bei Nichtrückgabe am Veranstaltungstag, vom genanntem Konto abzubuchen. Sollte die Lastschrift fehlschlagen entstehen zusätzlich 15 Euro Rücklastschriftgebühren.