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Alt 17.01.2014, 02:02   #13
LidlRacer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.860
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Zitat:
Hat der Kunde für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung bzw. zum Kauf/zur Miete von Ware als Bezahlart das
Lastschriftverfahren gewählt und weist sein angegebenes Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird im Falle
einer Rückbelastung des Kontos von MA:XX Timing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur sofortigen
Zahlung fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde bei der Eingabe seiner Daten eine falsche, nicht vollständige
oder nicht existierende Bankverbindung übermittelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX
Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing
berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
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