Zitat:
Zitat von Guru
das steht in den aktuellen AGB's von der Website
Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
insofern sind die €25,- schon seltsam.
|
Falsche Stelle.
Hat der Kunde für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung bzw. zum Kauf/zur Miete von Ware als Bezahlart das Lastschriftverfahren gewählt und weist sein angegebenes Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird im Falle einer Rückbelastung des Kontos von MA:XX Timing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur sofortigen Zahlung fällig.
Also 15 EUR plus ca. 10 EUR die die Banken haben wollen...
... wobei hier nicht klar steht das diese on Top oben drauf kommen.
Oder er ist durch die fehlgeschlagene Abbuchung im Verzug, was dann 15 EUR für die fehlgeschlagene Abbuchung plus 10 EUR für den Verzug bedeuten würde.
Ich hatte das letztes Jahr mal wegen einer falschen Kontonummer und da wollten die Banken 10,67 EUR haben.