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Alt 16.01.2014, 14:51   #3
FidoDido
Szenekenner
 
Benutzerbild von FidoDido
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 1.798
Wenn du dir da sicher bist mit dem Fake (woher genau weißt du das?) und dass du nirgendwo den 25 Euro bei Rückbuchung zugestimmt hast (AGBs?), dann fristgerecht Widerspruch (ohne Angabe von Gründen) einlegen, Formular liegt bei.

Dann abwarten. Entweder war es das dann (weitere Schreiben, die keine Gerichtspost wegen eines Verfahrens o.ä. sind, kann man ignorieren, inkl. Post von Anwälten oder Inkassobüros) oder sie wollen wegen 22,50 Euro klagen. Könnte lustig werden

So hab ich das mal gemacht, als mir zufällig genau eine Woche vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist einer Einzahlquittung eine Mahnung ins Haus flog von einem Betrag, den ich im Jahr davor schon gezahlt hatte. Da wurden dann aus ursprünglichen 2,50 Euro(!), die ich gezahlt hatte, im Laufe diverser Anschreiben von Anwälten, Inkassobüros und des Mahnverfahrens fast 200 draus. Geklagt haben sie leider nicht, hätte mich gefreut, dann vor Gericht die unterschriebene Quittung über 2,50 vorlegen zu können, in dem Wissen, dass die Gegenseite dann zusätzlich noch die ganzen Verfahrenskosten hätte tragen müssen.

Ich hätte das natürlich auch anders regeln können, aber ich hatte im Internet gelesen, dass es wohl gängig wäre, kurz vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Mahnungen für bezahlte Sachen rauszuschicken, weil die meisten vermutlich die Quittung nicht mehr haben. Deshalb habe ich den Spieß umgedreht und wollte so viele Kosten wie möglich verursachen. Wenn das jeder machen würde, hören die vielleicht auf mit dem Mist.*

*Disclaimer: Dies alles stellt natürlich keine Rechtsberatung dar


Wobei man natürlich sagen muss, dass die Aktion mit ungefragt einfach nur 10% überweisen auch nicht so schlau war. Hätte man doch sicher telefonisch klären können?
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Der Gerät wird nie müde.
Zitat:
Zitat von bellamartha Beitrag anzeigen
Oder saugt ihr alle nicht, ihr Schlampen?
Zitat:
Zitat von Lui Beitrag anzeigen
In einem Triathlon Forum das Wort teuer zu verwenden, grenzt schon an Ironie.

Geändert von FidoDido (16.01.2014 um 15:10 Uhr).
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