Muss die DTU ein Doping-Verfahren gegen zwei Deutsche einleiten?
Vielleicht ist der Fall noch nicht allen bekannt, da er in dem etwas überfüllten Einzelfall-Thread besprochen wurde.
Am 4.10. berichtete die WDR-Sendung "Sport inside" über eine Mail aus dem Jahr 2004 eines Triathleten, in der er über seine eigene Doping-Praxis berichtete. Hier der Großteil des Inhalts der Sendung: http://www.wdr.de/tv/sport_inside/se...manuskript.jsp
Der Name wurde zwar nicht genannt, aber aufgrund einiger Details ließ sich der Kreis der Verdächtigen schnell auf 2 Deutsche und einen Schweizer einengen.
Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Die sind nicht alle 3 zusammen verdächtig, sondern nur einer von denen. Man weiß nur leider nicht welcher.
Muss nicht die DTU aufgrund dieser Faktenlage ein Verfahren gegen die 2 Deutschen einleiten oder zumindest erst mal festzustellen versuchen, ob der Mail-Schreiber Deutscher war? Einen besseren Beweis als so ein (unfreiwilliges) Geständnis kann es doch kaum geben. Falls die Autoren der Sendung kooperieren, wüsste man sofort, wer denn nun wirklich die Mail geschrieben hat und möglicherweise lässt sich ja auch durch Zeugenaussagen etc. deren Echtheit bestätigen ...
Ich fände es inkonsequent von den Autoren, Doping anzuprangern, aber Doper trotz vorhandener Beweise vor Verfolgung zu bewahren. Kann natürlich auch sein, dass sie gute Gründe haben, ihre Quelle zu schützen etc. Aber fragen kostet ja nichts ...
Falls die DTU von sich aus nichts unternimmt, kann man sie irgendwie dazu bewegen/zwingen? Vielleicht ist sie ja schon aktiv, würde mich aber eher wundern.
...so sehr ist eine E-Mail nicht mal ein schlechter Indiz und nichts weiter. Nur an einem Text, den im Prinzip jeder zu jeder Zeit geschrieben haben kann nur um sich mal wichtig zu machen würde ich da nicht gleich ein Verfahren eröffnen.
LidlRacer: evtl. solltest du deine schlussfolgerungen den zuständigen stellen bei der dtu übermitteln, d.h. hier z.b. dem ad-koordinator: http://www.dtu-info.de/beauftragte.html und zugleich beim autor des beitrags oder direkt beim zeugen die beiden personen verbinden. wäre ich der "zeuge", wäre ich sowieso erst einmal direkt zum verband oder der nada gegangen und hätte mir die ego-tour im tv erspart.
...so sehr ist eine E-Mail nicht mal ein schlechter Indiz und nichts weiter. Nur an einem Text, den im Prinzip jeder zu jeder Zeit geschrieben haben kann nur um sich mal wichtig zu machen würde ich da nicht gleich ein Verfahren eröffnen.
Ich weiß nicht, ob Du es richtig verstanden hast:
Die Mail hat nicht irgendwer über irgendwen geschrieben, sondern der Doper über sich selbst. Vorausgesetzt natürlich, die Mail ist authentisch. Ja, man kann Mails fälschen. Aber ich vermute mal, dass der WDR nicht solche Berichte bringen würde, wenn er nicht weitgehend sicher wäre, dass es keine Fälschung ist.
Die Sportverbände und die NADA sind nicht die Polizei. Sie können nur in sehr beschränktem Umfang Indizien zutage fördern, Beweise sichern oder gar Zeugen befragen.
Die E-Mail, die von Thomas Springstein an den spanischen Arzt Dr. Miguel Angel Peraita geschrieben wurde, wenige Tage nach der Silbermedaille von Stefan Vuckovic, in der sich Springstein für die "kreativen Ideen" Peraitas bedankte, blieb ohne Folgen.
Seltsam finde ich, wie nachlässig der Verfasser der E-Mail anonymisiert ist, um den es im aktuellen Fall angeblich gehen soll. So wie ich die Sache verstehe, kommt nur ein Athlet als Verfasser in Frage und nicht drei.
Unter Verdachtsberichterstattung versteht man beispielsweise Medienberichte über Tatverdächtige in Ermittlungs- oder Strafverfahren. An die Äußerung einer Verdächtigung werden besonders strenge Anforderungen gestellt. Hier sind für den Betroffenen besonders gravierende Auswirkungen bei einer unbegründeten Verdächtigung zu befürchten. Eine Verdächtigung darf deshalb nur bei schwerwiegenden gesellschaftlichen Vorkommnissen in den Medien ausgesprochen werden. Die Unschuldsvermutung muss dabei immer beachtet werden.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich lediglich um einen Verdacht handelt und es muss anonymisiert berichtet werden. Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme des Betroffenen selbst einzuholen. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, ist die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllt.
Quelle: Wikipedia, Hervorhebung von mir.
Ok, wenn möglicherweise nur das Gesetz zur Verdachtsberichterstattung der Grund dafür ist, dass der Name nicht direkt im Bericht genannt wurde, besteht ja Hoffnung, dass er gegenüber der DTU dann doch preisgegeben würde.
Ich habe zwar auch den einen der beiden Deutschen in der engeren Wahl, würde aber den anderen noch nicht ganz ausschließen.
Wenn die WDR-Leute kooperieren, und dadurch die Herkunft der Mail belegbar sein sollte, ist der Fall wesentlich klarer als damals bei Vucko (der zwar für den gesunden Menschenverstand klar war aber nicht unbedingt im rechtlichen Sinne), und es gäbe nicht mehr viel zu ermitteln. Ich könnte mir dann kaum noch einen Grund vorstellen, warum man nicht zu einer Verurteilung kommen sollte.
Habe den Bericht jetzt nicht gesehen, nur das was ich dazu bisher hier im Forum gelesen habe.
1. Wie soll im Zweifel die "Echtheit" einer Mail bewiesen werden? Gibt es im Prinzip nur ein mir bekanntes Verfahren. Man müsste den Computer finden auf dem diese Mail geschrieben wurde und ein Sachverständiger müsste nachweisen können, dass der Wortlaut dieser Mail so auf diesem Computer geschrieben wurde. Dieser Computer müsste dann dieser einen Person zugeordnet werden können. Ferner müsste man beweisen, dass niemand anderes zu keiner Zeit diese Mail an diesem Computer hätte verfassen können. Alle anderen Verfahren funktionieren nicht wegen fehlender Verbindungs und Bestandsdaten.
Zusammenfassend ist nichts so schlecht als Beweis geeignet wie eine Mail. In welcher Form auch immer die vorliegt.
2. Viel schlimmer, die Presse hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist ein wichtiges Instrument der freien Presse, daher Grundgesetzlich geschützt. Dies ist wichtig und richtig und darf auf keine Fall ausgehebelt werden. Daher wird die Presse auch nie zu keiner Zeit und in keinem Fall an welchen Ermittlungen auch immer sich beteiligen. Auch dies völlig zu Recht.
Wüsste also nicht wo man wie ein Verfahren eröffnen sollte.
Ok, wenn möglicherweise nur das Gesetz zur Verdachtsberichterstattung der Grund dafür ist, dass der Name nicht direkt im Bericht genannt wurde, besteht ja Hoffnung, dass er gegenüber der DTU dann doch preisgegeben würde.
Waere doch ideal fuer die DTU: er ist ja jetzt Ironman.
Zitat:
Zitat von Superpimpf
...so sehr ist eine E-Mail nicht mal ein schlechter Indiz und nichts weiter.
Where there is smoke...
Nenn' mir einen Fall, bei dem deart oeffentliche Geruechte sich spaeter nicht bewahrheitet haben.