Ich verstehe die Entscheidung des Schiedsgerichts folgendermaßen: Bei Nichterreichen vorher festgelegter Platzierungen wird nach Ermessen der DTU mit ihren zuständigen Organen entschieden. Dieses Ermessen muss sich jedoch an der Leistungsfähigkeit der Anwärterinnen orientieren, beurteilt über einen gesamten Triathlon mit allen drei Disziplinen. Und nicht beurteilt an deren mutmaßlicher Fähigkeit, Anne Haug zu helfen.
und genau darüber hätte ein triathlonfremdes gericht gar nicht entschieden. das betrifft konkret abläufe in der sportart, das betreiben der sportart. kein rechtsgut.
die frage ist, wurden rebecca robischs rechte verletzt. und nicht wie wird triathlon betrieben.
Sorry, aber wo steht das? In den Nominierungsrichtlinien steht doch sogar explizit drin, dass der Verband sich vorbehält Sportler aus teamtaktischen Gründen zu nominieren.
Zitat:
Zitat von NBer
und genau darüber hätte ein triathlonfremdes gericht gar nicht entschieden. das betrifft konkret abläufe in der sportart, das betreiben der sportart. kein rechtsgut. die frage ist, wurden rebecca robischs rechte verletzt. und nicht wie wird triathlon betrieben.
Diese Nominierungsrichtlinie wurde, wenn ich das richtig verstehe, vom Schiedsgericht beanstandet. Der Verband kann diese Richtlinien nicht gestalten wie er will; stattdessen hat er neben seinen eigenen auch die Interessen der Athleten zu berücksichtigen.
.....Der Verband kann diese Richtlinien nicht gestalten wie er will.....
jetzt mal dumm gefragt...welcher verband macht das nicht? gibt es irgendwo abstimmungen über die nominierungskriterien? die werden doch schon immer und überall "festgelegt". nicht zur diskussion gestellt.
Ich verstehe die Schärfe nicht. Zu der Zeit als Frau Wisser an der DTU-Spitze stand, war Hafu doch noch gar kein Funktionär. Und das in deren Ende bei der DTU nicht ganz einvernehmlich war, dürfte ja allgemein bekannt sein. Daher drängt sich natürlich schon der Verdacht auf, warum so jemand nun dieses Urteil treffen musste. Vor den weltlichen Gerichten hätte diese Konstellation wohl gereicht, um einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Aber auch daran hat ja bei der DTU niemand gedacht ;-)
jetzt mal dumm gefragt...welcher verband macht das nicht? gibt es irgendwo abstimmungen über die nominierungskriterien? die werden doch schon immer und überall "festgelegt". nicht zur diskussion gestellt.
Ich habe die Urteilsbegründung nicht gelesen, daher kann ich hier nur spekulieren. Ein Grundsatz lautet, dass ein Verband nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die seiner Athleten vertreten und berücksichtigen muss. Das folgt aus dem Ein-Verbands-Prinzip des DOSB.
Der Verband legt also die Regeln fest, aber unter Berücksichtigung auch der Interessen der Athleten. Letztere können sich von den Interessen des Verbandes unterscheiden. Das Interesse des Verbandes könnte sein, möglichst eine Medaille zu holen. Einer vermeintlichen Topathletin werden zwei potentielle Helferinnen an die Seite gestellt, die durch Einzelleistungen (Schwimmen) glänzen.
Das Interesse des einzelnen Athleten kann anders liegen und ist billigerweise vom Verband zu berücksichtigen. Das Interesse von Rebecca Robisch ist die Teilname von Rebecca Robisch, und nicht das Abschneiden von Anne Haug.
.....Das Interesse des einzelnen Athleten kann anders liegen und ist billigerweise vom Verband zu berücksichtigen. Das Interesse von Rebecca Robisch ist die Teilname von Rebecca Robisch, und nicht das Abschneiden von Anne Haug.
nein, so kann es nicht gehen. denn dann könnte ich mich auch dahinklagen, ich hätte auch interesse :-)
und genauso keine sportliche qualifikation wie rebecca.
das privatinteresse eines sportlers kann nicht über dem verbandsinteresse stehen.