After completing the bike course, you can either leave the helmet on the bike or pack it in the red transition bag. If you pack your helmet in the red transition bag, you may open the chinstrap only after entering the transition tent. A violation of this rule will result in a yellow card (30-second time penalty).
Wenn die Regel korrekt wiedergegeben ist, dann gibt es zwei Fälle:
Man lässt den Helm beim Fahrrad.
Man packt den Helm in den roten Beutel.
Für Fall 1 wird keine Aussage über das Öffnen des Kinnriemens gemacht. Einleuchtend, da diese Handlung direkt bei der Radabgabe durchgeführt wird.
Für Fall 2 wird bestimmt, dass der Kinnriemen erst geöffnet werden darf, nachdem das Wechselzelt betreten wurde.
Viel zu interpretieren gibt es da nicht. Ob ein vorzeitiges Öffnen geahndet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich vermute, dass in Hafus Variante der Helm am Rad bleibt. Das wäre also kein Widerspruch zum Beschriebenen.
Allmächtiger!! Ich wäre dafür, diese Regeln zu entrümpeln wie folgt:
"Wenn Du auf dem Rad sitzt, musst Du einen Helm auf dem Kopp haben, Kinnriemen geschlossen. Der Rest ist Dein Bier."
Sorry für Offtopic.
So stehts auch mehr oder weniger im IM Regelwerk. Nur, dass statt "auf dem Rad sitzen" durch "das Rad führen" ersetzt ist. Das heißt, solange du das Rad führst, ob nun tretend oder schiebend, bleibt der Kinnriemen zu.
Ich verstehe nicht, wieso man da im Kraichgau einen Zusatz braucht, der gefühlt ohnehin von niemandem eingehalten wird, weil man es eben nicht anders kennt (und die Regel auch völlig sinnfrei erscheint).
Meines Wissens nach gilt seit rund drei oder vier Jahren bei allen Ironman-Rennen, die in Deutschland ausgetragen werden, die DTU-Sportordnung und nicht das internationale Ironman-Regelwerk, das sich ohnehin nur noch in einigen wenigen Nuancen von der DTU-SPortordnung unterscheidet.
Dies war Voraussetzung, dass die deutschen Ironman-Bewerbe eine sportrechtliche Genehmigung erhalten (die sie nach dem Zerwürfnis von Kurt Denk mit der DTU jahrelang nicht hatten) und DTU-Kampfrichter eingesetzt werden dürfen. Insofern geht die obige Regeldiskussion am Kern vorbei. Wann der Helm geöffnet werden darf (sobald der Athlet kein Fahrrad mehr hat, er dieses also abgestellt oder abgegeben hat) regelt somit der entsprechende Paragraph der DTU-Sportordnung.
Die DTU hatte seinerzeit hierfür sogar einige ihrer Regeln an das Ironman-Regelwerk angepasst, z.B. die Wassertemperatur-Grenze für Neoprenverbote, die früher in der DTU-Sportordnung anders geregelt war, als bei Ironman-Distanzen.
Meines Wissens nach gilt seit rund drei oder vier Jahren bei allen Ironman-Rennen, die in Deutschland ausgetragen werden, die DTU-Sportordnung und nicht das internationale Ironman-Regelwerk, das sich ohnehin nur noch in einigen wenigen Nuancen von der DTU-SPortordnung unterscheidet.
Das mag ja sein, aber gerade die Großveranstaltungen (und dazu zähle ich das Kraichgau-Rennen mal) haben leichte Abweichungen, die die DTU wohl auch genehmigt. Sonst könnte Roth zB kaum MP3-Player usw. auf der Laufstrecke erlauben, oder sehe ich das falsch?
Für Frankfurt haben die IM-Granden folgendes verfügt:
"Der Helm darf erst im Wechselzelt ausgezogen werden und muss beim Wechsel in den roten Beutel gepackt werden!"
Nach meinem Verständnis soll das der Chancengleichheit dienen, da man sein Rad selber an die Stange hängen muss hätten die Athleten einen Nachteil, deren Rad ganz nah am Wechselzelt eingehängt wird ggü. denen, die weit entfernt vom Zelt aufhängen und dann die Zeit bis zum Zelt schon zum Abnehmen des Helmes nutzen könnten.
Vielleicht ist der echte Grund aber auch ein anderer.
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Grüße
Tri-K
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Sonst könnte Roth zB kaum MP3-Player usw. auf der Laufstrecke erlauben
Bitte was? Das will auch mal bei einem Triathlon machen dürfen. Kenne das nur von den sonntäglichen Volksläufen. Wo außer in Roth ist das noch erlaubt?
In Kraichgau hatte die Ober-Kari in der Besprechung z.B. auch erwähnt, das Handys als "Tacho" erlaubt sind, weil es ja immer mehr nutzen....
Da beißt sich die Katze in den Schwanz - die KaRi sind ja DTU zertifiziert und nicht IM.
Die Hälfte alle Teilnehmer müsste man eh disqualifizieren...Einweg-Badelatschen am See, Geltütchen in der Wechselzone, Schwämme/Geltütchen etc. weit weg von Verpflegungstellen aufm Boden -> Littering.
Hab Wildpinkler am Streckenrand (Rad/Lauf) gesehen, desweiteren Personen die Hilfe von "außerhalb" (also keine offiziellen Mechaniker) beim Platten bekommen haben.
Abkürzen beim Laufen (so halb über den Parkplatz in der City).
Jede Menge die bei Getränken der freundlichen Anwohner zugegriffen haben außerhalb der Verpflegungszonen und beim 5150 sind Betreuer gute 50 Meter nebenher gerannt und haben Zeiten und Abstände zugerufen (wäre nur ne Zeitstrafe).
Thema Windschatten: Bis auf die Anstiege wurde echt versucht fair zu fahren.
Was ich wirklich hasse sind "Pärchen" bei denen der Mann im gleichen Vereinsoutfit die Frau mal schön im Windschatten mitschleppt und nach der Abfahrt immer brav wartet bis sie wieder dran ist und vor allem Staffelradfahrer die Lutschen - das ist wirklich mies...
In Pula 2017 ist der Radfahrer der 3. platzierten Staffel ungefähr die Hälfte der Radstrecke hinter mir rumgelutscht....