Dem Buchstaben nach gibt es zwar in Frankreich und Italien eine Strafbarkeit von Doping, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Profisportler tatsächlich wegen Doping eingesessen wäre.
Und genau deshalb ist es vielleicht besser nicht ungelegte Eier zu diskutieren.
Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird.
Und wo deutsche Athleten ganz weit vorne in der Weltspitze rangieren. Einen deutschen TopRundfahrer im Radsport kenn ich zB nicht. Dafür aber deutsche HawaiiSieger.
Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird.
Mir schon auch. Aber in meinen Augen nimmt der Radsport gegenüber fast allen anderen Sportarten eine Sonderstellung ein (womit ich das dort betriebene Doping nicht legitimieren will).
Ich will die Unterschiede aber nicht in diesem Thread näher erörtern. Vermutlich liegen sie ohnehin auf der Hand. Entscheidende Punkte dürften die Tatsache sein, dass es einen sauberen Radsport zu keiner Zeit gegeben hat, die vielen Renntage pro Jahr und der Zwang, ein Team finden zu müssen (im Gegensatz zu Einzelsportlern).
Ich würde auch erstmal abwarten, in welcher Form das Gesetz den Bundestag passiert und wie dann auch die tägliche Rechtspraxis in der tatsächlichen Anwendung aussieht.
Soweit ich weiß muss ein handwerklich sauber konzipiertes Straf-Gesetz einen maximalen Strafrahmen vorgeben. In welchen Fällen dann dieser Strafrahmen auch tatsächlich von Gerichten genutzt wird steht auf einem ganz anderen Papier.
Dass in dem Gesetz die Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln aufgenommen wurde ist auf jeden Fall mehr als zu begrüßen, denn es eröffnet im Kampf gegen Doping ganz andere Möglichkeiten. Ohne Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln könnte ein Staatsanwalt nie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei einem begründet verdächtigen Profi-Sportler beantragen, denn im Antrag zu einer solchen Durchsuchung muss man ja erstmal genau darlegen, was man zu finden glaubt oder hofft.
Bereits heute sind übrigens über das Arzneimittelgesetz Gefängnisstrafen für Besitz, Handel, Verabreichung etc von Arzneimitteln zum Dopingzwecken gesetzlich geregelt. Bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Warum wird jetzt so getan, als ob nun plötzlich dramatische Verschärfungen beim Strafmaß eingeführt werden, die die Sichtweise bei "betroffenen" Personen verändern?!
Bereits heute sind übrigens über das Arzneimittelgesetz Gefängnisstrafen für Besitz, Handel, Verabreichung etc von Arzneimitteln zum Dopingzwecken gesetzlich geregelt. Bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Warum wird jetzt so getan, als ob nun plötzlich dramatische Verschärfungen beim Strafmaß eingeführt werden, die die Sichtweise bei "betroffenen" Personen verändern?!
Ich prophezeie: Es wird sich garnix ändern.
Es wird sich einiges ändern.
Der Besitz von Dopingmitteln (auch "harter" Mittel wie Epo oder Wachstumshormon durch Profisportler war bei der bisherigen Gesetzeslage legal, solange die Menge nicht allzu groß war und der Sportler auf "Eigenbedarf" plädieren konnte)
Ermittlungen und Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz konnten bislang nur veranlasst werden, wenn der dringende Verdacht (bzw. im Falle Sanktion: Beweis) bestand, dass ein gewerbsmäßiger Handel mit Dopingpräparaten stattfand.
Die wenigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich bislang mit der Bekämpfung von Doping befassten (in Bayern gibt es seit Jahren eine, in vielen anderen Bundeländern allerdings nicht) haben seit Jahren nach einem Antidopinggesetz gerufen, dass ihnen einen genaueren Rechtsrahmen für ihre Ermittlungsbefugnisse gibt. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass ein Staatsanwalt mit abgeschlossenem Jurastudium, entsprechenden Noten (sonst wäre er kein Staatsanwalt) und einer jahrelangen Spezialisierung auf die Verfolgung von Doingfällen ohne Grund nach dem Gesetzgeber ruft, wenn die bisherige Rechtslage nichts zu wünschen übrig lassen würde.