Der Religionsunterricht sollte daher frühestens mit dem Alter der Religionsmündigkeit (14 Jahre) erteilt werden,...
Nochmal: Für Deine eigenen Kinder kannst Du das entscheiden, sofern Du erziehungsberechtigt bist. Und zwar auch dann, wenn das Kind getauft ist. Art 7, Abs. 2 GG.
Es ist mir völlig unerklärklich wie sich (hier) Eltern über etwas beschweren können, was sie selbst für ihre Kinder entschieden haben - noch dazu wenn sie es jederzeit ändern können.
Diesbezüglich anderen Eltern oder der Schule Vorschriften machen zu wollen ist doch total gaga.
Mir scheint Du willst die freie Entfaltung der Religion nur für den Atheismus in Anspruch nehmen.
Geändert von KalleMalle (16.01.2018 um 17:13 Uhr).
Eigentlich erwartete ich aufgrund Deiner Beschreibung etwas anderes, nämlich eine neutrale Darstellung des Christentums mit etwas Distanz zu den Dogmen vermittelt.
Ich hatte aufgrund der Diskussion erwartet in den Lehrplänen Hinweise auf Indoktrination zu finden und darauf, daß frühzeitig Kritik (am christlichen Glauben) unterbunden werden soll.
Ich war genauso enttäuscht wie Du
Es ist mir völlig unerklärklich wie sich (hier) Eltern über etwas beschweren können, was sie selbst für ihre Kinder entschieden haben - noch dazu wenn sie es jederzeit ändern können. Diesbezüglich anderen Eltern oder der Schule Vorschriften machen zu wollen ist doch total gaga.
Das habe ich ja gerade eben auf Deine Nachfrage hin erklärt. Es steht Dir frei, das gaga zu finden, kein Problem!
Zitat:
Zitat von KalleMalle
Mir scheint Du willst die freie Entfaltung der Religion nur für den Atheismus in Anspruch nehmen.
Keineswegs. Ich möchte nicht den Religionsunterricht abschaffen und ihn gleichzeitig durch einen Atheismus-Unterricht ersetzen. Ich wüsste gar nicht, was das konkret sein soll.
Ich sage lediglich, man soll kleine Kinder in der Schule nicht ohne Not anlügen. Wenn das der Abschaffung des Religionsunterrichts gleichkommt, ist das gewiss nicht meine Schuld.
Wenn sich Kinder im religionsmündigen Alter in ihrer Freizeit, außerhalb der Schule, mit kirchlichen Bildungsangeboten beschäftigen wollen, habe ich nichts dagegen. Es steht ja jedem frei, in die Kirche zu gehen, Bibelstunden zu besuchen oder aktiv an einer Glaubensgemeinschaft mitzuwirken.
Wenn sich Kinder im religionsmündigen Alter in ihrer Freizeit, außerhalb der Schule, mit kirchlichen Bildungsangeboten beschäftigen wollen, habe ich nichts dagegen. Es steht ja jedem frei, in die Kirche zu gehen, Bibelstunden zu besuchen oder aktiv an einer Glaubensgemeinschaft mitzuwirken.
Wer definiert religionsmündig? Du? Man kann hier mE das Aufbäumen der 68er-Generation oder das Aufbegehren gegen die abendländische Tradition ableiten. Wir wir alle wissen haben sich Bader Meinhoff als letztes Aufbäumen "gegen die Eltern" oder aus Protest gegen den Staat selbst gerichtet.
Wie dem auch nun so sein mag, es steht auch allen Eltern frei ihre Kinder in den Reli-Unterricht zu schicken. Zumal eine gute Note garantiert ist, insofern man "Jesus hat mich lieb" unter die Extemporale schreibt. Sowas kann den Notendurchschnitt aufbessern. Noten in Englisch oder Deutsch, aber auch Mathe oder Chemie sind wesentlich schwerer zu erlangen. Hier braucht es Fleiß und Hirnschmalz. Reli-Unterrricht entspannt, das Schülerhirn braucht auch mal Pause.
Wie Vorrednern andeuteten, es steht den "Anti-Religiösen" jederzeit frei in ein anderes Land auszuwandern. Ich glaube nicht, vielmehr bin ich mir sicher, dass man in den VAE z.B. nicht so mit Watteballen um sich würfte wie in westlichen Ländern. Für diesen ganzen "Datenmüll", der hier von Jörn insb. verbreitet wird, würde man euch dort wahrscheinlich einknasteln.. Dich als Admin gleich dreimal solange. Soweit "mein Senf" zum Thema Toleranz innerhalb der christlich geprägten Kultur.
Nochmal: Für Deine eigenen Kinder kannst Du das entscheiden, sofern Du erziehungsberechtigt bist. Und zwar auch dann, wenn das Kind getauft ist. Art 7, Abs. 2 GG.
Es ist mir völlig unerklärklich wie sich (hier) Eltern über etwas beschweren können, was sie selbst für ihre Kinder entschieden haben - noch dazu wenn sie es jederzeit ändern können.
Diesbezüglich anderen Eltern oder der Schule Vorschriften machen zu wollen ist doch total gaga.
Mir scheint Du willst die freie Entfaltung der Religion nur für den Atheismus in Anspruch nehmen.
Und ich finde es völlig Gaga (um bei deinem Wortlaut zu bleiben) wenn man die Augen vor offensichtlichen Missständen verschließt. Wenn Du selbst Kinder hast (und davon gehe ich mal aus), weißt Du ja auch, dass man ganz sicher nicht mit der Einschulung als ersten Akt den Ausschluss des eigenen Kindes aus dem Klassenverbund anstrebt.
Und selbst wenn dem so wäre, würde das irgendetwas ändern bzw. die Kritik daran entkräften? Du machst es Dir schlicht zu einfach mit dieser Vogel Strauß Taktik
Sobald eine andere Religion die gleichen Rechte in Anspruch nehmen würde („was hast Du gegen Islam-Unterricht, die Kinder können es ja mit 16 abwählen!“) würde die Debatte ganz anders laufen.
Es gibt mittlerweile ein umfangreiches Wissen über die Bibel aus der historisch-kritischen Forschung. Dabei wird untersucht, ob und welche Aussagen der Bibel zutreffen können. Beispielsweise, ob bestimmte Könige wirklich gelebt haben, ob es bestimmte Städte, Volkszählungen, oder Traditionen wirklich so gab, wie es in der Bibel beschrieben wird. Das Ergebnis ist vernichtend.
Warum wird das nicht gelehrt?
Die Antwort ist, dass die Kirchen keinerlei Interesse an Bildung haben. Sondern sie wollen Gläubige heranzüchten.
Ist es nicht erstaunlich, dass wir alle im Reli-Unterricht saßen, und dass außer mir fast niemand je in die Bibel geschaut hat? Ist es nicht erstaunlich, dass ich immer wieder nachweisen kann, dass die Bibel das Gegenteil von dem lehrt, was Gläubige annehmen?
Die Ursache dafür ist, dass kein Reli-Unterricht stattfindet, sondern katholische oder evangelische Propaganda. Den Schülern wird eingeredet, was sich als effektiv erwiesen hat, um sie zu späteren Kirchenmitgliedern zu machen.
Wie dem auch nun so sein mag, es steht auch allen Eltern frei ihre Kinder in den Reli-Unterricht zu schicken.
Nein, das ist nur bis zum 14. Lebensjahr der Fall. Danach kann das Kind auch gegen den Willen der Eltern dem Religionsunterricht fernbleiben. Lediglich in Bayern und im Saarland reden die Eltern bis zum 18. Geburtstag mit, wie auch in Polen oder im Irak.
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Deutschland hat übrigens die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Darin heißt es in Artikel 14:
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.