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Alt 19.01.2013, 22:37   #1417
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Zitat:
Zitat von Rälph Beitrag anzeigen
Was haltet ihr eigentlich vom Strafmaß "Lebenslange Sperre".

Für mein Geschmack ist das deutlich zu heftig.
Das ist der WADA-Code. Wiederholungstäter bekommen eine lebenslange Strafe, es sei denn es kommen strafmildernde Umstände in Betracht. Dann kann die Strafe reduziert werden, muss aber mindestens 8 Jahre betragen.

Strafmildernd kann sich auswirken: Kein Verschulden, kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wesentliche Unterstützung durch den Athleten bei der Aufdeckung und dem Nachweis eines Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen durch Athletenbetreuer und andere Personen. Kommt alles für Armstrong nicht in Frage.

Diskutieren kann man, ob Armstrong als Wiederholungstäter anzusehen ist. Ich verstehe §10.6 des WADA-Codes so, dass er es nach dem Buchstaben des "Gesetzes" nicht ist.

Die USADA argumentiert jedoch mit der besonderen Schwere des Falles und der mafiös betriebenen Vertuschung der Dopingvergehen. Außerdem ist das langjährige Doping zu berücksichtigen, das nach Armstrongs eigener Auskunft Anfang der Neunziger Jahre begann und über alle sieben Toursiege aufrecht erhalten wurde. Im Vergleich mit einem Sportler, der vielleicht tatsächlich nur ein einziges Mal gedopt hat, besteht ein wesentlicher Unterschied, der auch im Strafmaß zu berücksichtigen ist.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 22:47   #1418
Kurt D.
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 1.971
...nach meiner Einschätzung wird ihm irgendwann das Strafmaß reduziert werden, im Gegenzug zu zusätzlichen Aussagen und Hinweisen die er den Ermittlern gibt. Meine Vermutung.
Kurt D. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 22:55   #1419
Corki
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Corki
 
Registriert seit: 29.01.2007
Ort: Lemgo
Beiträge: 623
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Sicherheitsberater?
In der IT-Branche wäre das wahrscheinlich so....
ITler sind ja schon traditionell vom realen Leben weit entfernt
__________________
"We do it ´cause we love it." (Ungerman)

http://clemenscoenen.blogspot.com/
Corki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 23:01   #1420
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Nach den Aussagen Tygarts kommt eine Verkürzung der Strafe nur in Betracht, wenn Lance unter Eid aussagt, und zwar vollständig im Sinne des WADA-Codes: Dass er also durch seine Aussagen Strukturen und Hintermänner offen legt. Und zwar nicht nur die, über die ohnehin kein Zweifel mehr bestehen kann.

Ich denke nicht, dass Lance sich vereidigen lassen wird, wenn es sich vermeiden lässt. Dem entsprechend ist auch ein Treffen zwischen Tygart und Armstrong im Vorfeld der Beichtshow ergebnislos geblieben.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 23:17   #1421
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.654
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Diskutieren kann man, ob Armstrong als Wiederholungstäter anzusehen ist. Ich verstehe §10.6 des WADA-Codes so, dass er es nach dem Buchstaben des "Gesetzes" nicht ist.
Puh, im Detail ist das ganz schön kompliziert.
Habe gerade mal reingeschaut, hier eine wohl nicht mehr ganz aktuelle deutsche Version:
http://www.nada.at/files/doc/Regelwe...09_deutsch.pdf

Mehrfachverstöße finden sich dort unter §10.7 ab S. 47.

Wenn ich's richtig verstehe, folgt der WADA Code der fragwürdigen Einstellung (auch von Armstrong), dass Doping kein Doping ist, so lange man sich nicht erwischen lässt. Wenn man 20 Jahre lang jeden Tag dopt, dann endlich erwischt wird und das jahrzehntelange Doping erwiesen ist, ist das nur ein Verstoß mit mäßiger Sanktion.

Wenn man nur 2 mal dopt und sich jedesmal erwischen lässt, ist man Wiederholungstäter und wird evtl. lebenslang gesperrt.

Kommt mir etwas schräg vor.
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 23:21   #1422
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Kommt mir etwas schräg vor.
Ist beim zu schnell fahren auch so...
(so traurig es auch ist.)
Aber wie willst du das abgrenzen?
10 Jahre, einen Monat, eine Woche, jeden Tag?
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 23:24   #1423
Kurt D.
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Puh, im Detail ist das ganz schön kompliziert.


Kommt mir etwas schräg vor.
...ja, ist es auch. Schwerer "schräger" Stoff.
Kurt D. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 23:32   #1424
Rälph
Kona-Finisher
 
Benutzerbild von Rälph
 
Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 4.046
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das ist der WADA-Code. Wiederholungstäter bekommen eine lebenslange Strafe, es sei denn es kommen strafmildernde Umstände in Betracht. Dann kann die Strafe reduziert werden, muss aber mindestens 8 Jahre betragen.

Strafmildernd kann sich auswirken: Kein Verschulden, kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wesentliche Unterstützung durch den Athleten bei der Aufdeckung und dem Nachweis eines Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen durch Athletenbetreuer und andere Personen. Kommt alles für Armstrong nicht in Frage.

Diskutieren kann man, ob Armstrong als Wiederholungstäter anzusehen ist. Ich verstehe §10.6 des WADA-Codes so, dass er es nach dem Buchstaben des "Gesetzes" nicht ist.

Die USADA argumentiert jedoch mit der besonderen Schwere des Falles und der mafiös betriebenen Vertuschung der Dopingvergehen. Außerdem ist das langjährige Doping zu berücksichtigen, das nach Armstrongs eigener Auskunft Anfang der Neunziger Jahre begann und über alle sieben Toursiege aufrecht erhalten wurde. Im Vergleich mit einem Sportler, der vielleicht tatsächlich nur ein einziges Mal gedopt hat, besteht ein wesentlicher Unterschied, der auch im Strafmaß zu berücksichtigen ist.

Grüße,
Arne
O.k., Danke.

Kann man sicherlich alles rechtfertigen und es wurde ja auch kein Widerspruch eingelegt. Ich finde lebenslänglich trotzdem krass.
Rälph ist offline   Mit Zitat antworten
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