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Alt 16.01.2014, 13:15   #1
monte gaga
Szenekenner
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 421
Unglücklich Maximaler Ärger durch Zeitnehmer

Im Januar eines jeden Jahres ist üblicherweise „große Anmeldung“, für zahlreiche Läufe und Triathlons, nicht allein für mich selbst, sondern auch für weitere Familienmitglieder sowie unsere Traditions-Staffeln.

Für eine der Staffelmeldungen kam es dabei zu einer Rücklastschrift (der Januar mit den vielen Jahresrechnungen halt, ja - ärgerlich …).

Dafür wollte der Zeitnehmer gleich einmal EUR 25,-- Strafgebühr. Überwiesen habe ich statt dessen EUR 2,50 , was der Gebühr seiner Bank entsprechen dürfte.
Zudem war dies konform mit seinen damaligen AGB.

Ein paar Wochen später eine Mahnung über die ausstehenden EUR 22,50 mit einem Screenshot, der angeblich die Anerkenntnis dieser Strafgebühr während der Buchung belegen soll. Dazu der Hinweis, „man werde mich bei Nichtzahlung auf eine Sperrliste im Verbund der angeschlossenen Dienstleister zur Zahlungsabwicklung setzen“
Der Screenshot ist ein gerichtsfest nachweisbares Fake, ein schlechtes noch dazu. Die Sache mit der Sperrliste m.E. eine versuchte Nötigung.

Wochen später kommt per E-Mail die Abmeldung vom Mainz Triathlon wegen angeblicher Nichtzahlung (selber Zeitnehmer). War seit Wochen bezahlt, böse Mails ausgetauscht, schließlich vom Zeitnehmer nach dessen eigenen Angaben angeschwärzt beim TCEC als „notorisch problematischer Zahler“. So wie es sich mir darstellt, sollte möglicherweise die noch offene „Strafgebühr“ des Kinzigman von der Meldegebühr in Mainz abgezwackt werden – Nach Vorlage der Bankquittung dann doch gestartet…

Inzwischen hatte der Zeitnehmer die EUR 22,50 bei einem der Staffelteilnehmer eingetrieben (der hatte eigentlich mit alledem nix zu tun und sagte mir das dummerweise auch erst nachdem er bereits bezahlt hatte…) Bankquittung hat er mir gegeben.

Und dann - Donnerwetter: Am 10. Januar kommt mit feierlicher Zustellungsurkunde ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert mit Bezug auf eine Mahnung (für was eigentlich ?) aus dem Dezember . Die hat es mutmaßlich allerdings nie gegeben, mir hat man jedenfalls keine geschickt…

Nun gerne eine Diskussion zu ähnlichen Erlebnissen (ich halte meine Erlebnisse selbst für geradezu unglaublich - hoffentlich sind die doch eher ein Einzelfall…).

Insbesondere bitte ich auch um Tipps zum weiteren Vorgehen.

Als Triathlet lasse ich mich höchst ungern verarschen und möchte diesen Zeitgenossen für das faken des Screenshots, die Verletzung von Datenschutzpflichten (wie kommt er überhaupt dazu, einem beliebigen Staffelteilnehmer eine Rechnung zu schicken..), die Beschädigung meiner Bonität sowie insbesondere für den Diebstahl meiner Zeit „maximalen Schwung verleihen“.

Grüße !
monte gaga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 13:43   #2
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.978
Zitat:
Zitat von monte gaga Beitrag anzeigen
Dafür wollte der Zeitnehmer gleich einmal EUR 25,-- Strafgebühr. Überwiesen habe ich statt dessen EUR 2,50 , was der Gebühr seiner Bank entsprechen dürfte.
Die EUR 2.50 sind zu gering, üblich sind 10 Euro.

Es handelt sich nicht wirklich um eine "Strafgebühr", sondern um Kosten, die durch die Unterdeckung Deines Kontos entstanden sind. Da Du selbst den Auftrag zum Bankeinzug gegeben hast, bist Du auch für die Folgekosten der Unterdeckung verantwortlich.

Das sind normalerweise EUR 3, die von Deiner Bank erhoben werden, plus EUR 3, die von der anderen Bank erhoben werden, plus ein paar Euro für den Bearbeitungsaufwand.

Der Rest Deiner Geschichte klingt natürlich nicht sehr schön...

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 13:51   #3
FidoDido
Szenekenner
 
Benutzerbild von FidoDido
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 1.822
Wenn du dir da sicher bist mit dem Fake (woher genau weißt du das?) und dass du nirgendwo den 25 Euro bei Rückbuchung zugestimmt hast (AGBs?), dann fristgerecht Widerspruch (ohne Angabe von Gründen) einlegen, Formular liegt bei.

Dann abwarten. Entweder war es das dann (weitere Schreiben, die keine Gerichtspost wegen eines Verfahrens o.ä. sind, kann man ignorieren, inkl. Post von Anwälten oder Inkassobüros) oder sie wollen wegen 22,50 Euro klagen. Könnte lustig werden

So hab ich das mal gemacht, als mir zufällig genau eine Woche vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist einer Einzahlquittung eine Mahnung ins Haus flog von einem Betrag, den ich im Jahr davor schon gezahlt hatte. Da wurden dann aus ursprünglichen 2,50 Euro(!), die ich gezahlt hatte, im Laufe diverser Anschreiben von Anwälten, Inkassobüros und des Mahnverfahrens fast 200 draus. Geklagt haben sie leider nicht, hätte mich gefreut, dann vor Gericht die unterschriebene Quittung über 2,50 vorlegen zu können, in dem Wissen, dass die Gegenseite dann zusätzlich noch die ganzen Verfahrenskosten hätte tragen müssen.

Ich hätte das natürlich auch anders regeln können, aber ich hatte im Internet gelesen, dass es wohl gängig wäre, kurz vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Mahnungen für bezahlte Sachen rauszuschicken, weil die meisten vermutlich die Quittung nicht mehr haben. Deshalb habe ich den Spieß umgedreht und wollte so viele Kosten wie möglich verursachen. Wenn das jeder machen würde, hören die vielleicht auf mit dem Mist.*

*Disclaimer: Dies alles stellt natürlich keine Rechtsberatung dar


Wobei man natürlich sagen muss, dass die Aktion mit ungefragt einfach nur 10% überweisen auch nicht so schlau war. Hätte man doch sicher telefonisch klären können?
__________________
Der Gerät wird nie müde.
Zitat:
Zitat von bellamartha Beitrag anzeigen
Oder saugt ihr alle nicht, ihr Schlampen?
Zitat:
Zitat von Lui Beitrag anzeigen
In einem Triathlon Forum das Wort teuer zu verwenden, grenzt schon an Ironie.

Geändert von FidoDido (16.01.2014 um 14:10 Uhr).
FidoDido ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 14:05   #4
arist17
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von monte gaga Beitrag anzeigen

Dafür wollte der Zeitnehmer gleich einmal EUR 25,-- Strafgebühr. Überwiesen habe ich statt dessen EUR 2,50 , was der Gebühr seiner Bank entsprechen dürfte.
Zudem war dies konform mit seinen damaligen AGB.

...

Insbesondere bitte ich auch um Tipps zum weiteren Vorgehen.
Hast du diese AGBs noch vorliegen?
Hast du da mal mit jemandem telefoniert?
Ich hätte das schon längst gemacht.


Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen

Es handelt sich nicht wirklich um eine "Strafgebühr", sondern um Kosten, die durch die Unterdeckung Deines Kontos entstanden sind. Da Du selbst den Auftrag zum Bankeinzug gegeben hast, bist Du auch für die Folgekosten der Unterdeckung verantwortlich.

Das sind normalerweise EUR 3, die von Deiner Bank erhoben werden, plus EUR 3, die von der anderen Bank erhoben werden, plus ein paar Euro für den Bearbeitungsaufwand.
Die Bankgebühren sind je nach beteiligten Banken unterschiedlich, die können auch in der Summer über 10€ liegen.
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Alt 16.01.2014, 14:14   #5
Guru
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 814
das steht in den aktuellen AGB's von der Website

Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

insofern sind die €25,- schon seltsam.
Guru ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 14:29   #6
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.978
Zitat:
Zitat von Guru Beitrag anzeigen
das steht in den aktuellen AGB's von der Website

Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

insofern sind die €25,- schon seltsam.
Das bezieht sich auf die Mahngebühr, also die Bearbeitungskosten bei einer Mahnung. Das vorliegende Problem bezieht sich IMO jedoch auf die Rücklastschriftgebühr. Das sind zusätzliche Kosten, die von den beteiligten Banken erhoben werden. Sie gehen zu Deinen Lasten.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 14:30   #7
monte gaga
Szenekenner
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 421
Zitat:
Zitat von FidoDido Beitrag anzeigen
Wenn du dir da sicher bist mit dem Fake (woher genau weißt du das?)
Bei allem Ärger habe solche Sachen einen gewissen Unterhaltungswert (und "das Böse" fällt sich zum Glück recht häufig selbst über die Füße...):

Auf dem angeblichen Screenshot FEHLT die Adressleiste (m.E. nur MIT Adressleiste und URL von Beweiswert, kann ja sonst "Alles" sein...)

Dafür ist die auf dem Screenshot angebotene Zahlungsart PayPal ZU VIEL (die für den fraglichen Wettkampf nachweislich gar nicht angeboten wurde, sonst gäbe es ja diesen Thread auch gar nicht...)

Und ganz dumm gelaufen, das beim faken eine Null vergessen wurde (ist auch nicht irgendwie am Rand, wo sie hätte "unglücklich abgeschnitten werden können"...). Gemäss dem angeblichen Screenshot konnte man sich 2013 für schlappe EUR 3,-- zum Kinzigman anmelden. Da hätte ich ja sowieso schon viel zu viel gezahlt...

Die von Arne genannten 10 Euro hätte ich übrigens problemlos rausgerückt - die 25 Euronen fand ich allerdings derart überzogen, dass ich mir einredete, denen sei einfach nur das Komma verrutscht...

Was den weiteren Fortschritt des Mahnbescheids angeht bin ich sowieso tiefenentspannt, immerhin habe ich nachweislich keine Außenstände, nachdem in dieser Sache ja bereits unser Staffelteilnehmer abgezockt wurde...
monte gaga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2014, 14:31   #8
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Zitat:
Zitat von Guru Beitrag anzeigen
das steht in den aktuellen AGB's von der Website

Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

insofern sind die €25,- schon seltsam.
Falsche Stelle.

Hat der Kunde für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung bzw. zum Kauf/zur Miete von Ware als Bezahlart das Lastschriftverfahren gewählt und weist sein angegebenes Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird im Falle einer Rückbelastung des Kontos von MA:XX Timing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur sofortigen Zahlung fällig.

Also 15 EUR plus ca. 10 EUR die die Banken haben wollen...
... wobei hier nicht klar steht das diese on Top oben drauf kommen.

Oder er ist durch die fehlgeschlagene Abbuchung im Verzug, was dann 15 EUR für die fehlgeschlagene Abbuchung plus 10 EUR für den Verzug bedeuten würde.


Ich hatte das letztes Jahr mal wegen einer falschen Kontonummer und da wollten die Banken 10,67 EUR haben.
Franco13 ist offline   Mit Zitat antworten
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