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Alt 16.01.2015, 09:24   #337
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Zitat:
Zitat von Megalodon Beitrag anzeigen
Das kann man auch anders sehen wenn man bedenkt, welchen Schaden 10 Betrüger, oder andere Verbrecher, anderen und damit der Gesellschaft zufügen können.
Nach dieser Logik würde gelten: Je schwerer das zur Last gelegte Verbrechen, desto lückenhafter darf die Beweisführung sein.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 09:33   #338
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Nach dieser Logik würde gelten: Je schwerer das zur Last gelegte Verbrechen, desto lückenhafter darf die Beweisführung sein.
Das darf natürlich nicht sein. Es wird in extremen Ausnahmefällen bei Kapitalverbrechen eher so sein, dass die Zweifel vielleicht etwas größer sein dürfen und trotzdem verurteilt wird. Das wird man aber nie erfahren, weil die Zweifel per Definition natürlich nicht in der Urteilsbegründung stehen. Zumindest ist das bei mir und meinen Kollegen so.
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Alt 16.01.2015, 10:02   #339
sgt.pepper
Szenekenner
 
Benutzerbild von sgt.pepper
 
Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 108
Zitat:
Zitat von Megalodon Beitrag anzeigen
Das kann man auch anders sehen wenn man bedenkt, welchen Schaden 10 Betrüger, oder andere Verbrecher, anderen und damit der Gesellschaft zufügen können.
Was passiert den mit den Leuten die überführt wurden und einen großen Schaden verursacht haben ?
Soweit mir bekannt ist z.B. Lance Armstrong noch auf freiem Fuß und genießt sein Vermögen.
__________________
Sich Sorgen zu machen ist wie im Schaukelstuhl zu sitzen. Es beschäftigt einen, bringt einen aber nirgendwo hin
sgt.pepper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 10:21   #340
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
I...
Aber dann kommt für mich das eigentlich Unfassbare. Normalerweise gilt ja der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Im Bereich der ordentlichen Gerichte muss die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld nachweisen. ..
Das ist ein großer Irrtum, der (nicht nur hier im Forum) immer wieder verbreitet wird!

"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur im Strafrecht, weil hier mögliche Strafen in der Regel extrem stark in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten eingreifen (z.B. Freiheitsstrafe). Deshalb will die Leegislative in diesem Bereich die Gefahr von Fehlurteilen möglichst minimieren, stattet dafür aber die Exekutive, also Staatsanwaltschaft und Ermittler mit extrem hohen Befugnissen aus, um die Wahrheit ans Licht zu bringen, sowie auch um die Opfer zu schützen (es gibt hier die Möglichkeit von Durchsuchungen, Überwachungen, Beugehaft. Für dieses "in dubio pro Reo" können also viele Grundrechte eines Beschuldigten zeitweise gravierend beschnitten werden.
Zusätzlich ist die Exekutive (Polizei) personell und finanziell außerordentlich gut ausgestattet, um ihren Ermittlungsaufgaben nachkommen zu können. Woher sollten denn die Sportfachverbände das Geld hernehmen um einen Ermittlungsapparat zur Dopingbekämpfung zu finanzieren, der auch nur ansatzweise vergleichbar ist mit dem milliardenteuren Polizeiapparat in Deutschland?


In allen anderen Bereichen der Justiz (Zivilrechtsprozesse, Verkehrsrechtsprozesse, Scheidungsprozesse usw.) gilt "in dubio pro reo'" nicht!
E Es kommt in derartigen Prozessen dann zu einer Verurteilung, wenn mehr für die Schuld des Angeklagten als für die Unschuld spricht.
Ein Führerschein wird einem Taxifahrer oder LKW-Fahrer dann abgenommen, wenn er z.B. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen eine gewisse Menge an Punkten in Flensburg überschritten hat. Die Polizei muss im Einzelfall nicht beweisen, dass er auch tatsächlich hinter dem Steuer gesessen hat, sondern er muss das Gericht davon überzeugen, dass er nicht die Person auf dem Blitzerbild ist, falls er sich auf diese Verteidigungslinie einlässt.
Die Polizei muss auch nicht beweisen, dass ihre Radaranlage korrekt funktioniert hat und korrekt aufgebaut war, sondern der Beschuldigte muss im Zweifelsfall das Gericht davon überzeugen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage defekt war.

Der Einzug eines Führerscheins ist für einen Berufskraftfahrer ein mindestens so großer Eingriff wie eine Wettkampfsperre für einen dopenden Sportprofi. Warum wird von den Kritikern des aktuellen Sportrechtssystem nicht auch "im Zweifel für den Raser", "Im Zweifel für den Verkehrsrowdy" gefordert?

Geändert von Hafu (16.01.2015 um 11:15 Uhr).
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Alt 16.01.2015, 10:25   #341
Loretta
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Eine Unterschrift, ohne die sie quasie Berufsverbot gehabt hätte.
Schon mal Deinen Arbeitsvertrag genau durchgelesen? Da stehen auch gewisse Klauseln was Du machen darfst und was zu einer Kündigung führen kann.
Wenn ihr das so gegen den Strich geht hätte sie in 20 Jahren
Leistungssport dagegen vorgehen können.
100%ige Gewissheit gibt es auch in anderen Prozessen nie, es ist immer eine Abwägung von Indizien.
Ich will mal außerdem nicht davon reden, was ich von der Schadensersatzsumme halte die sie einfordert, die ist nämlich so bizarr wie ihre Blutwerte...

Geändert von Loretta (16.01.2015 um 10:37 Uhr).
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Alt 16.01.2015, 10:39   #342
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
In den meisten Fällen bezieht sich die abstrakte "Im Zweifel für den Angeklagten"-Kritik und die "Beweis-Umkehr"-Kritik am Verfahren ja alleine darauf, dass der Sportler nachweisen muss, wie der in der A-/B-Probe gefundene Stoff in seinen Körper ohne sein Wissen kam, und er dazu irgendeine entlastende Geschichte erzählt bzw. erfindet.
Ich finde diese Vorgehensweise der Verbände richtig, da man ansonsten das Doping gleich freigeben könnte.

Ausserdem reicht es auch für eine Verurteilung wegen Alkohols am Steuer aus, dass der Pegel über der Grenze lag, und der Betreffende müsste ebenso nachweisen, dass er ein falsch etikettiertes Getränk zu sich nahm, um evtl. einer Verurteilung zu entgehen. Man sollte doch möglichst ähnliche Sachverhalte vergleichen :-) .

Komplizierter ist es natürlich bei der Interpretation von Blutwerten und Grenzwerten, da müssen sich die Verbände an Sachverständige halten, was ein Teil des Problems im Pechstein-Fall darstellt.

Geändert von qbz (16.01.2015 um 10:44 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 11:43   #343
captain hook
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von sgt.pepper Beitrag anzeigen
Was passiert den mit den Leuten die überführt wurden und einen großen Schaden verursacht haben ?
Soweit mir bekannt ist z.B. Lance Armstrong noch auf freiem Fuß und genießt sein Vermögen.
Da gab es zumindest mal einige, die Rückforderungen und Schadenersatzklagen ankündigten... Sponsoren, Preisgelder...
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Alt 16.01.2015, 12:07   #344
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Lieber zehn gedopte Betrüger laufen lassen, als einen sauberen Sportler zu unrecht verurteilen.
Die 10:1 (möglicherweise auch 100:1) Quote wird ja seit Jahren bereits in der Praxis gelebt. Blutpässe im Profi-Radsport und im Wintersport gibt es seit fast 10 Jahren. Wieviel Sperren hat es bislang aufgrund auffälliger Blutprofile und ohne positive Probe gegeben?

Claudia Pechstein war der erste Fall einer Dopingsperre ohne Nachweis einer verbotenen Substanz, alleine anhand auffälliger Veränderungen des Blutprofils.
Es wird voraussichtlich auch der Letzte bleiben.

Zitat:
Zitat von sgt.pepper Beitrag anzeigen
+1


Im Zweifel für den Sportler, auch wenn ich Doper zum finde
Nicht nur die Doper (oder Dopingverdächtige) sind Sportler, sondern auch die ehrlichen nicht dopenden Sportler.

Wesentliche Aufgabe eines Rechtssystems ist nicht nur Schuldige zu bestrafen, also allgemein formuliert Regelbrüche zu sanktionieren, sondern auch Unschuldige zu beschützen, d.h. die Mehrheit, die sich regelkonform verhält vor Betrügern zu beschützen.
Ein Rechtssystem, das diese Differenzierung zwischen Regelüberschreitern und Regelbefolgern nicht schafft, führt früher oder später zu gravierenden Akzeptanzproblemen bei der (bislang) ehrlichen Mehrheit und in der Kosequenz zu immer mehr Regelüberschreitungen.

Wer von uns würde sich denn noch an das Tempolimit von 50km/ h innerorts auf Hauptstraße halten, wenn das Risiko für eine Tempoüberschreitung zur Kasse gebeten zu werden, gegen Null geht?

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ja, eine falsche Verurteilung ist für den Betroffenen natürlich nicht "suboptimal" sondern eine Katastrophe.

Aber eine 100%ige Sicherheit hast Du nicht mal bei Mordprozessen.
Das ist leider unmöglich.
Sehe ich auch so.
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