Zitat:
Zitat von Adept
Es waere schoen wenn der Kommentar nicht nur billige Vergleiche zieht (Turnhallen) sondern evtl. auf die tatsaechliche Problematik eingeht auf die Fr. Pechstein aufmerksam machen moechte (mit einem evtl. geschmacklosen Vergleich).
Fr. Pechsteins Argument ist: jeder unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit, nur die Sportler nicht. Und genau dies wurde doch von dem Gericht bestaetigt. Sog. Sportgerichte duerfen alles ohne irgendeine Art von rechtsstaatlicher Aufsicht oder Klagemoeglichkeit. Warum regen wir uns denn so ueber Schiedsgerichte auf (TTIP etc.) und hier ist es normal. Der Sportler soll sich mal nicht so anstellen... Demnach trifft doch der Vergleich zu. Jeder Fluechtling kann den REchtsweg waehlen. Ein Sportler nicht.
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Kann jemand kompetentes dazu was sagen?
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Ja dass es nicht richtig ist.
Der Sportler unterschreiben die Athletenvereinbarung freiwillig. Das ist quasie ein Vertrag in dem er sich zu bestimmten Dingen verpflichte und auch die Gegenseite.
Die Gegenseite biete z.b. als Leistung an an Olympia teilzunehmen und als Goldmedaillengewinner viel Geld zu verdienen. Dafür verzichtet der Sportler auf das ein oder andere.
Von daher hat sie genau so viele Rechte wie jeder andere Mensch in Deutschland, wenn hat sie ihre Rechte die sie meint nicht zu haben, freiwillig selber abgegeben.
Niemand zwingt sie Sportler zu sein, zumal sie ja einen Beruf als Polizeimeister hat.
Zitat:
Jeder Fluechtling kann den REchtsweg waehlen. Ein Sportler nicht.
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Sie hat doch den Rechtsweg gewählt und beschritten.
Das Gericht hat gesagt d
er Vertrag den sie als Sportler mit dem Verband geschlossen hat ist rechtsgültig und darum geht es im Vertragsrecht.
Jeder Sportler kann nach dieser Klarstellung entscheiden, will ich Berufssportler werden unter diesen Bedingungen oder nicht.
Wenn er damit nicht einverstanden ist kann er sogar seinen eigenen Verband gründen und eigene Bedigungen beschließen.