@Drag: Auch der Diebstahl von Strom (durch Anzapfen einer fremden Leitung) konnte zunächst nicht geahndet werden, da in Wirklichkeit kein Strom gestohlen wird: Jedes Elektron, das man entnimmt, führt man ja auch wieder zurück...
Ansonsten überzeugt mich Deine Argumentation. Offenbar muss explizit gesetzlich geregelt werden, dass Doping verboten ist. Trotzdem bin ich verwundert über diese Notwendigkeit.
Wenn ich eine Lottoziehung zu meinen Gunsten manipuliere, ist das doch bestimmt eine Straftat. Das gälte ungeachtet der Tatsache, dass sich prinzipiell kein Lottospieler finden lässt, dem nachweisbar durch mich ein Gewinn verloren gegangen ist. Weder habe ich mich nachweisbar bereichert, denn wer kann beweisen, dass ich nicht auch ohne Manipulation gewonnen hätte; noch habe ich jemanden nachweisbar geschädigt. Verboten ist das doch trotzdem, oder etwa nicht?
Verboten ist dies sicherlich. Fraglich jedoch, wo das steht. Könnt mir durchaus vorstellen, dass es sich auch hier nicht um "Betrug" nach jur. Definition handelt.
Betrug ist, was im Gesetz als Betrug definiert ist. ... Wenn also Doping vom derzeitigen juristischen Betrugsbegriff nicht abgedeckt ist, so ist Doping derzeit (juristisch betrachtet) kein Betrug. Unter der Annahme, dass wir dieses als Gesetzeslücke empfinden, folgt hieraus die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes.
Gruß Torsten
Zwar leuchtet mir das mittlerweile ein. Trotzdem habe ich mal bei Wikipedia geschaut und einen Absatz über Spielbetrug gefunden:
Zitat:
Spielbetrug (§ 263 StGB).
Der Spielbetrug ist der Betrug von Teilnehmern eines Spieles, bei dem um Geld gespielt ("gewettet") wird, d.h. er umfasst die Manipulation des Spielverlaufes
Oder beim Wettbewerbsrecht:
Zitat:
Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb ... Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb.
Der offene Brief von Faris ist deutlich mehr als 95% aller Profis in der Öffentlichkeit zum Thema Doping zu äußern wagen und ist damit aus meiner persönlichen Sicht uneingeschränkt zu begrüßen.
Natürlich wird er mit dem Brief Herrn Bach nicht von der Notwendigkeit eines Antidopinggesetzes überzeugen (dazu denkt dieser viel zu sehr an seine internatiionale IOC-Karriere), aber zum Glück ist für ein solches Gesetz ja nicht der DOSB, sondern die Bundesregierung zuständig und deshalb ist es wichtig, die öffentliche Meinung in Richtung Antidopinggesetz zu sensibilisieren, damit Herr Schäuble, der zuletzt zu einem solchen Gesetz tendiert hatte, nicht noch wankelmütig wird.
Und zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung kann einer solcher offener Brief durchaus dienen, zumal wenn er von der allg. Presse (vgl. Süddeutsche Zeitung) aufgegriffen wird.
Sehr passend finde ich den Hinweis auf Nina Krafts Dealer. Nina hat ihre Strafe "abgesessen", gilt als rehabilitiert, aber der Typ der ihr das Epo besorgt hat (das gibt's in Deutschland ja nicht im Supermarkt!), treibt höchstwahrscheinlich weiter sein Unwesen (vielleicht auch mit anderen Athleten), weil in Deutschland die Rechtsgrundlage fehlt, um die Hintermänner bei aufgedeckten Dopingfällen zu belangen.
Das muss sich ändern. Natürlich wird Doping mit einem Antidopinggesetz nicht einfach ausgerottet werden, aber die Abschreckungswirkung gerade für die Hintermänner würde wesentlich steigen und zumindest flächendeckendes Doping wie zuletzt im Profi-Radsport zumindest erheblich erschwert.