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Alt 30.10.2019, 08:06   #14905
Trimichi
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Beiträge: 7.315
Abtreibungsdebatte

Hoffe, der Reli-Thread ist geeinget, um die Abtreibungsdebatte zu führen.

Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Nach meiner Logik, bzw. nach meinem Wissen gehören zur Zeugung eines Kindes ein Mann und eine Frau. Folglich können auch Männer an einer Entscheidung mitbeteiligt und somit betroffen sein.

Schreibe ich eigentlich ein so schlechtes Deutsch zusammen, dass Mißverständnisse zwangsläufig sind?

Gruß
N.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wollen wir die Abtreibungsdebatte hier nicht lieber ausklammern? Es gehört nicht zum Thema "Rechtsruck", zumindest vorläufig nicht. Im Moment würde ich dafür plädieren, einen eigenen Thread dafür zu eröffnen.

(In diesem neuen Thread sollte dann zuerst geklärt werden, was unter dem Begriff "Kind" zu verstehen ist. Im Unterschied zu einem Fötus).
Zitat:
Zitat von gaehnforscher Beitrag anzeigen
Zumindest mir gehts und gings nicht um Abtreibung, sondern darum, wie man mit Personen umgeht, welche eine andere Meinung haben.
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Das gehört schon zum Rechtsruck wie der oben von mir verlinkte Artikel und auch andere Quellen zeigen.


Gruß
N.
Kein Unterschied. Nach Aristoteles ist das Kind mit der Zeugung komplett. D.h. die Seele findet sich in diesem Moment ein. Damit meine ich, dass alles, was die befruchtete Eizelle, in welchem pränatalen Stadium auch immer, abtötet, nicht in Ordnung ist (donum vitae, Schutz des ungeborenen Lebens). Ich bin Abtreibungsgegner. Zumal das Kindeswohl de jure lt. der Gesetzgebung höher einzuschätzen ist als Misstände bei den Eltern. Siehe auch Wohlverhaltensklausel Dritter. Das ist meine private Meinung. Der Gesetzgeber sieht das grundsätzlich so, indem im StGB ein entsprechender Paragraph expliziert ist. Kindeswohl geht über Elternwohl (siehe auch: Wächteramt des Staates).


§218 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html

Geändert von Trimichi (30.10.2019 um 08:18 Uhr).
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 08:49   #14906
Klugschnacker
Arne Dyck
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Kein Unterschied. Nach Aristoteles ist das Kind mit der Zeugung komplett. D.h. die Seele findet sich in diesem Moment ein.
Aristoteles hat sich geirrt, wie so oft. Was er da zu wissen behauptet, konnte er nicht wissen. Weder ist klar, was eine Seele überhaupt sein soll, noch hatte Aristoteles irgend ein Wissen darüber, wann diese in den Fötus gelangt. Über die Entwicklung eines Menschen im Mutterleib hatte er verständlicherweise nicht das Wissen eines heutigen Schulkindes.

Die katholische Kirche, die sich gerne auf Aristoteles beruft, schwankte in ihrer Geschichte mehrfach zwischen zwei Auffassungen hin und her:
  • Spontanbeseelung. Das entspricht der Auffassung von Aristoteles.
  • Sukzessivbeseelung. Demnach zöge die Seele nach und nach in den sich entwickelnden Fötus ein.

Heute steht die Kirche auf dem Standpunkt der Spontanbeseelung.

Ich bin der Meinung, dass eine befruchtete Eizelle kein Mensch ist. Zumindest nicht im gleichen Sinne, wie die Mutter ein Mensch ist, deren Rechte mit denen des Fötus abzuwägen sind. Für mich setzt das Menschsein ein Gehirn und ein Nervensystem voraus. Ein Zellklumpen mit einigen hundert Zellen wäre demnach kein Mensch (das Gehirn einer Stubenfliege hat 100.000 Zellen). Im Laufe der Schwangerschaft entwickelt sich daraus ein Mensch.
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 09:05   #14907
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Ich bin Abtreibungsgegner.
Warum eigentlich? Weil die Föten nicht getauft sind und nach christlicher Vorstellung in der Vorhölle landen?
Wikipedia: Limbus infantium (Vorhölle für Kinder). Dies sei der Ort für die Seelen der ungetauft gestorbenen Kinder und anderer, die nicht den Gebrauch der Vernunft erlangen und somit auch keine Sünde begehen konnten, also zum Zeitpunkt des Todes nur den Folgen der Erbsünde unterlagen. Dies aber nur in dem Fall, dass es für sie nicht noch einen eigenen Heilsweg gibt, den nur Gott allein kennt und der der Kirche nicht offenbart worden ist. […]

Augustinus hielt es für ausgeschlossen, dass ungetaufte Kinder in das Paradies oder auch nur in einen anderen Ort der Glückseligkeit eingehen könnten. Die Synode von Karthago im Jahr 418 verfestigte diese Lehre und damit die Ansicht, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in die Hölle kommen.

Im Mittelalter wurde diese Lehre (allerdings nicht von offizieller kirchlicher Seite) wieder abgemildert: Die ohne persönliches Verschulden vom Himmel ausgeschlossenen Seelen kommen demnach zwar weiterhin, der kirchlichen Lehre entsprechend, in die Hölle, aber an einen besonders milden Ort an deren Rand, genannt Vorhölle oder Limbus.
Oder aus einem anderen Grund?


(Anmerkung: Demjenigen Menschen, welcher für die Abtreibung verantwortlich ist, droht keine Höllenstrafe, sofern er seine Tat bereut, etwa in Form einer Beichte. Für die Seele, welche ohne eigenes Verschulden in der Vorhölle leidet, gibt es jedoch keinen Ausweg: Die Strafe währt ewig.)
Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 09:45   #14908
Trimichi
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Aristoteles hat sich geirrt, wie so oft. Was er da zu wissen behauptet, konnte er nicht wissen. Weder ist klar, was eine Seele überhaupt sein soll, noch hatte Aristoteles irgend ein Wissen darüber, wann diese in den Fötus gelangt. Über die Entwicklung eines Menschen im Mutterleib hatte er verständlicherweise nicht das Wissen eines heutigen Schulkindes.

Die katholische Kirche, die sich gerne auf Aristoteles beruft, schwankte in ihrer Geschichte mehrfach zwischen zwei Auffassungen hin und her:
  • Spontanbeseelung. Das entspricht der Auffassung von Aristoteles.
  • Sukzessivbeseelung. Demnach zöge die Seele nach und nach in den sich entwickelnden Fötus ein.

Heute steht die Kirche auf dem Standpunkt der Spontanbeseelung.

Ich bin der Meinung, dass eine befruchtete Eizelle kein Mensch ist. Zumindest nicht im gleichen Sinne, wie die Mutter ein Mensch ist, deren Rechte mit denen des Fötus abzuwägen sind. Für mich setzt das Menschsein ein Gehirn und ein Nervensystem voraus. Ein Zellklumpen mit einigen hundert Zellen wäre demnach kein Mensch (das Gehirn einer Stubenfliege hat 100.000 Zellen). Im Laufe der Schwangerschaft entwickelt sich daraus ein Mensch.
Nein, Aristoteles hat sich nicht geirrt. Mathematisch ist 1 plus 1 = 2. Zwei Menschen, Frau und Mann. Müsste man mal bei Kant genauer nachlesen, von wegen Form und Inhalt von Objekten bzw. Subjekten, gebe ich zu. Wie kann aus einer 2 eine 3 werden? Katholische Mathematik? Wo ist der Ursprungspunkt? Woher her kommt diese "Übersummativität"? Oder diese Spontanbeseelung?

Wenn ein Zellhaufen ein Zellhaufen ist und kein Mensch, so könnte man mit diesem Argumentationsstrang auch anfangen zu argumentieren, dass die Schüler und Jugendlichen der FFF-Bewegung nicht die "Zellreife" haben, um für ihre Zukunft selbst zu entscheiden. Sind es Minderjährige, die nicht für ihre Zukunft mitbestimmen dürfen? Ein Fall von Sukzessivbeseelung?

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Warum eigentlich? Weil die Föten nicht getauft sind und nach christlicher Vorstellung in der Vorhölle landen?
Wikipedia: Limbus infantium (Vorhölle für Kinder). Dies sei der Ort für die Seelen der ungetauft gestorbenen Kinder und anderer, die nicht den Gebrauch der Vernunft erlangen und somit auch keine Sünde begehen konnten, also zum Zeitpunkt des Todes nur den Folgen der Erbsünde unterlagen. Dies aber nur in dem Fall, dass es für sie nicht noch einen eigenen Heilsweg gibt, den nur Gott allein kennt und der der Kirche nicht offenbart worden ist. […]

Augustinus hielt es für ausgeschlossen, dass ungetaufte Kinder in das Paradies oder auch nur in einen anderen Ort der Glückseligkeit eingehen könnten. Die Synode von Karthago im Jahr 418 verfestigte diese Lehre und damit die Ansicht, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in die Hölle kommen.

Im Mittelalter wurde diese Lehre (allerdings nicht von offizieller kirchlicher Seite) wieder abgemildert: Die ohne persönliches Verschulden vom Himmel ausgeschlossenen Seelen kommen demnach zwar weiterhin, der kirchlichen Lehre entsprechend, in die Hölle, aber an einen besonders milden Ort an deren Rand, genannt Vorhölle oder Limbus.
Oder aus einem anderen Grund?
Ja, anderer Grund

Während meiner Zeit auf den erz-katholischen Nordphilppinen machte ich die Erfahrung, dass eine verwittwete Mutter zweier Kinder lieber die Schande einer ungewollten, unehelichen Schwangerschaft ertragen hatte, als eine noch größere Sünde zu begehen, nämlich ihr eigenes Kind zu töten, auch wenn es für sie sicherlich einfacher gewesen wäre, erst einmal, zumal auf den Philippinen Ehebruch mit Gefängnis bestraft wird. Denn es hatte sich gezeigt, dass der Erzeuger verheiratet ist. Er hatte diese Dame angelogen. Unschuldig ist aber auch sie nicht. Bis heute. So lebt sie also lieber mit der Schande und der Gefahr einer Inhaftierung, welche auch die Familie des Erzeugers zerstört hätte, da dieser ebenso inhaftiert würde auf den Philippinen.

Schwangerschaftsabbruch war für sie also keine Option, da Kindstötung die größere Sünde aus ihrer Sicht darstellt. Die Frau lebt lieber mit der kleineren Sünde des Ehebruchs, als mit der großen Sünde der Tötung ihres eigenen Kindes. Und so sehe ich das auch, das Kindeswohl geht vor, in obigen Fall mit gutem Ausgang. Dem Bengel geht es heute gut, die Mutter liebt ihr Kind sehr, wobei natürlich auch ein großes Konfliktpotenzial besteht/bestand. Heute ist sie happy, sie hat einen reichen Mann geheiratet.

Sind also meine persönlichen, unmaßgeblichen und ganz sicher unvollständigen Erfahrungswerte. Diese bestätigen allerdings die Theorie bzw. die Richtigkeit der Gesetzgebung §218 StGB, da in der Praxis lieber das kleinere Übel dem größeren Übel vorzuziehen ist. Mutter und Kind(ern) geht es gut.

Würde eine demokratische Mehrheit den "Abtreibungsparagraphen" abschaffen oder reformulieren, so würde ich mich damit arrangieren.

Geändert von Trimichi (30.10.2019 um 09:57 Uhr).
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 10:12   #14909
Trimichi
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Beiträge: 7.315
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen

(Anmerkung: Demjenigen Menschen, welcher für die Abtreibung verantwortlich ist, droht keine Höllenstrafe, sofern er seine Tat bereut, etwa in Form einer Beichte. Für die Seele, welche ohne eigenes Verschulden in der Vorhölle leidet, gibt es jedoch keinen Ausweg: Die Strafe währt ewig.)
Sehe just Deine Anmerkung. Yelp, hier stimmt was nicht. Mit der Kirche. Klingt nach Esoterik/Hinduismus. In Kurzform: die Seele, die sich bei den Eltern einfindet, will das selbst so. Wird sie abgetötet, brennt sie in der Hölle? Verstehe ich Dich und wiki richtig?
Falls ja, klingt nach Ramtha.

Ramtha? Hinduismus eher, nichts Kirche.

Quellen:
https://manichaeismus-heute.jimdo.co...ottung/ramtha/
http://www.v-goldenesonne.de/Ramtha.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/JZ_Knight

Solche Leute - nicht meine Meinung - sagen auch, dass die Juden am Holocaust selbst Schuld seien, wegen ihres Karmas.

Womit der Ball N. nun doch zugespielt sein dürfte, hoffe ich. Ist ja auf seinem Mist gewachsen, siehe Parallethread und siehe oben. Wie war das gleich mit GG Abs. 2 vs. § 1631 BGB? Bitte aufdröseln. Danke.
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 10:17   #14910
Klugschnacker
Arne Dyck
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Nein, Aristoteles hat sich nicht geirrt. Mathematisch ist 1 plus 1 = 2. Zwei Menschen, Frau und Mann. Müsste man mal bei Kant genauer nachlesen, von wegen Form und Inhalt von Objekten bzw. Subjekten, gebe ich zu. Wie kann aus einer 2 eine 3 werden? Katholische Mathematik? Wo ist der Ursprungspunkt? Woher her kommt diese "Übersummativität? Oder diese Spontanbeseelung?
Übersummativität bedeutet, dass eine Sache mehr ist als die Summe seiner Teile. Daran ist aber nichts Geheimnisvolles oder Göttliches. Ein paar Beispiele:

• Ein Buch ist mehr als die Gesamtheit ("Summe") seiner Buchstaben. Es enthält zusätzlich eine Information, die mithilfe der Buchstaben codiert wurde. Diese Information ist nicht mit dem Druck des Buches spontan entstanden, sondern war bereits vorher in anderer Form vorhanden, nämlich im Gehirn des Autors. Die Spontanbeseelung des Buchs ist eine Fiktion bzw. ein Missverständnis des tatsächlichen Vorgangs. Es kommt zustande, wenn man nur den Vorgang des Buchdrucks betrachtet und die vorangegangenen Entstehungsschritte ausblendet.

• Ein Computer ist mehr als die Summe seiner Leiterbahnen. Er verarbeitet Informationen. Diese Fähigkeit ist nicht beim Löten seiner Drähte "spontan" entstanden, sondern war bereits vorher in anderer Form vorhanden, nämlich bei den Technikern und Informatikern. Eine scheinbar spontan entstandene Befähigung des Computers ist eine Täuschung und ein Missverständnis. Es entsteht, wenn man die Entwicklung des Chips verengt auf den Prozess des Zusammenlötens.

• Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Moleküle. Aus Aminosäuren bilden sich Nervenzellen und ein Gehirn. Ist es genügend komplex, entsteht ein Phänomen, dass wir Bewusstsein nennen. Es existiert in Abstufungen: Ein Neugeborenes, eine Katze, ein Menschenaffe, ein Mensch haben jeweils unterschiedliche Ausprägungen von Bewusstsein. Bewusstsein oder "Seele" taucht also nicht plötzlich, sondern allmählich auf. Es hat sich in der Evolution entwickelt und ist in abstrakter Form bereits in den Genen der Eltern vorhanden. Das vermeintlich plötzliche Auftauchen des Bewusstseins ist eine Täuschung. Sie entsteht, wenn man die Rolle der Eltern und der Evolution ausblendet. Nur dann ist unerklärlich, woher ein Kind sein Bewusstsein hat.

Klugschnacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2019, 11:21   #14911
tandem65
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Warum eigentlich? Weil die Föten nicht getauft sind und nach christlicher Vorstellung in der Vorhölle landen?
Bei Wikipedia steht es meiner bescheidenen Meinung nach korrekter. Es handelt sich um die katholischen Theologie. Du verallgemeinerst hier auf christliche Vorstellung. Da wäre es schön Du würdest schärfer trennen.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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2022
08.05. 1:40:09 St. Wendel HM
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02.10 12:57:47 Elbaman LD
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Alt 30.10.2019, 12:01   #14912
Nobodyknows
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Das ist meine private Meinung. Der Gesetzgeber sieht das grundsätzlich so, indem im StGB ein entsprechender Paragraph expliziert ist. Kindeswohl geht über Elternwohl...


§218 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....
Ist die Sicht des Gesetzgebers mit der Nennung des §§218 vollständig beschrieben wenn man den §§218a "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" nicht erwähnt?

Gruß
N.
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