was ein Q7 ist weiß ich jetzt aber was ist ein UGs?
Mit Markteintrittsbarrieren, meinst du damit, dass jeder wenn er will ein Rennen organisieren kann. Sich sozusagen als Veranstalter selbstständig machen kann?
ja. Wenn einer sagt ich hab Kasse gemacht ist es immerhin erlich. Wobei ich gelernt habe, manche Leute glauben tatsächlich das was sie sagen.
UG (Unternehmergesellschaft), wird auch Mini- GmbH genannt) weil man es mit 1 Euro Startkapital gründen kann und die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist (nur mit Kapital der Gesellschaft, keine persönliche Haftung mit "Hund, Katze u. Maus". http://de.wikipedia.org/wiki/Unterne...eschr%C3%A4nkt)
UG (Unternehmergesellschaft), wird auch Mini- GmbH genannt) weil man es mit 1 Euro Startkapital gründen kann und die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist (nur mit Kapital der Gesellschaft, keine persönliche Haftung mit "Hund, Katze u. Maus". http://de.wikipedia.org/wiki/Unterne...eschr%C3%A4nkt)
ah ok danke.
Das mit der Haftungsbeschränkung ist so eine Sache. Du bekommst ja meist nix wenn du nicht privat bürgst oder Bürgen hast.
Dann möchte ich hier noch mal die letzten beiden Bilanzen von TeamChallenge GmbH und Xdreams zur Diskussion stellen, gesetzt den Fall, dass ich beide auch für die jeweiligen Veranstaltung verantwortlich zeigen.
Mit sowas wäre ich vorsichtig verlinken ja, aber kopieren und reinstellen könnte nach hinten losgehen
Zur ersten Frage meinen Senf, schon der Wechsel vom kraichgau triathlonfestibal hat für den gemeinen Triathleten außer der Erhöhung der startgebühr nichts gebracht, die Strecken und der Veranstalter sind die gleichen,
Das stimmt übrigens nicht, beim früheren Kraichgau-Triathlonfestival gab es keine 70.3-Strecke, sondern neben der S-Distanz (1.500/40/10) noch eine M-Distanz (2.000/60/14) und eine L-Distanz (2.500/110/21, Streckenlängen aus dem Gedächtnis).
Ob der Wechsel auf die 70.3-Distanz ein Vorteil war, sei jetzt mal dahingestellt...
Wieso, kann doch jeder beim Bundesanzeiger selbst nachlesen.
Genau wie bei Artikeln von z.B. Spiegel online, wenn du daraus ein Bild auf deiner Homepage veröffentlichst oder den Artikel ohne Genehmigung auch nur auszugsweise da reinstellst ist das eine Urheberrechtsverletzung, die, vorausgesetzt der Urheber verfolgt das, teuer werden kann.
Ob der Bundesanzeiger da ne Ausnahme macht entzieht sich meiner Kenntnis, ich kanns mir aber nicht vorstellen.