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Alt 25.05.2012, 13:58   #105
Matthias75
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.139
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Äh, dir verbietet ja niemand, etwas zu machen. Du darfst ja als freie Person überall teilnehmen, wo du magst. Du darfst halt in bestimmten Fällen nicht "beim Verband" starten, und zwar dann, wenn man eine Lizenz zum Teilnehmen braucht, und du vorher die Lizenzbedingungen trotz Besitz selbiger misachtet hast.
Aber das ist doch paradox: Ich habe durch den Startpass weniger Wahlmöglichkeiten als ohne, weil ich mich entscheiden muss: Lizenzfreier Wettkampf & Sperre oder nur lizenzierte Wettkämpfe, während ich ohne Startpass die freie Wahl habe und beides darf. Sorry, da fehlt mir einfach die Logik.

Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung)
Mein Arbeitsgeber kann mir aber nicht untersagen, was ich nach Feierabend mache, außer bswp. ich schädige dabei den Ruf des Unternehmens oder bin dadurch nicht mehr arbeitsfähig.

Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast.
Die Disko verkauft mir aber nicht vorher eine "Kundenkarte" und läßt mich dann aufgrund meiner Mitgliedschaft nicht mehr rein, weil ich bei der Konkurrenz war, läßt aber meinen Kumpel ohne "Kundenkarte", der mit mir im anderen Club war, rein.

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 14:07   #106
NBer
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Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Matthias
Wie du schon schreibst, bist du laie. deswegen verstehst du das auch falsch. selbstverständlich kannst du starten wo du willst. aber genauso selbstverständlich kann dir der landesverband einen start bei seiner veranstaltung verweigern, sozusagen vom hausrecht gebruch machen. es gibt keinen rechtsanspruch auf einen startplatz. und der landesverband ist bei jedem genehmigten wettkampf der veranstalter, der verein der ausrichter.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 14:21   #107
neonhelm
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Benutzerbild von neonhelm
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?

Imho:

Solange die Verbände nicht an einem Strang ziehen, solange es kein gut funktionierendes, personell gut besetztes Kampfrichterwesen gibt und solange zu volle Veranstaltungen genehmigt werden, stehen die Verbände blöd da.

Sorg dafür, dass es gute, faire Wettkämpfe gibt und schaff dir ein cooles Highlight. Sollte es nicht so sein, das die Verbandswettkämpfe Messlatte für die kommmerziellen sind und nicht umgekehrt?

Auch ich habe ein bisschen Bauchweh bei Düsseldorf (und das sag ich als Einheimischer). Aber nichts desto trotz denke ich, ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Es soll da so einen surfenden Rentner geben. Vielleicht fragt man den mal, wie man so was aufzieht...
__________________
.

One week without training makes one weak.


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Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
neonhelm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 17:11   #108
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Aber das ist doch paradox: Ich habe durch den Startpass weniger Wahlmöglichkeiten als ohne, weil ich mich entscheiden muss: Lizenzfreier Wettkampf & Sperre oder nur lizenzierte Wettkämpfe, während ich ohne Startpass die freie Wahl habe und beides darf. Sorry, da fehlt mir einfach die Logik.
nicht der Wettkampf braucht ne Lizenz sondern der Teilnehmer. Einen Startpass (Kundenkarte) oder eine Tageslizenz. Die Kundenkarte wird dir unter der Prämisse ausgegeben, dass du eben nur bei Wettkämpfen startest, für die diese Lizenz gedacht ist. Dafür hast du neben finanziellen auch ein paar nicht offensichtliche Vorteile (Wertung bei Meisterschaften, Ligateilnahmemöglichkeit,eine Verischerung etc.) die die anderen nicht haben.
Wo ist da das paradoxon? Kannst auf die Vorteile verzichten und immer mit Tageslizenz starten. Geht auch.
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 17:19   #109
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von neonhelm Beitrag anzeigen
Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?
Für ein einheitliches Regelwerk und einheitlich ausgebildete Kampfrichter braucht es zumindest jemanden, der das anbietet und verfolgt.
Für die Investition in Nachwuchs taugt eine kommerzielle Struktur meiner Meinung nicht, da es ein Verlustgeschäft ist.
Für die Subventionierung von Trainingsstätten für Athleten taugt eine kommerzielle Struktur glaub ich ebenfalls nicht.

(kommerzielle Struktur = Gewinnorientiert)

Mein Fazit: Ohne so etwas wie einen Verband und das drumherum wäre man ganz für sich alleine gestellt als Athlet und als kleiner Veranstalter.
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 19:43   #110
Triabolo82
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 342
Eigentlich ist es ganz einfach.

Als gemeldeter Teilnehmer habe ich die Teilnahmebedingungen gelesen, und die sagten bei meiner Anmeldung aus, ich brauche eine Tageslizenz oder einen Startpass, dementsprechend habe ich bezahlt und jetzt liegt es am Veranstalter den Kunden zu informieren, ob diese Lizenz benötigt wird (wird sie ja nicht bei nicht zugelassenem Wettkampf) oder eben nicht, (mit entsprechenden Konsequenzen für die Startpassinhaber). Da aber bei Ausschreibung der Lizenzzwang angegeben wurde (und damit kein "Startverbot") müsste der Veranstalter bei Eintreten dieses Falles (Startverbot) das Startgeld zurückerstatten und zwar vollständig, weil sein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde.

Der Kunde hat nämlich unter Annahme der Genehmigung durch den NRWTV den Startplatz gekauft, wenn diese Genehmigung nachträglich nicht erwirkt wird und der Kunde damit nicht Starten DARF, dann liegt das Verschulden beim Veranstalter.
Ich werde da, als Startpassinhaber, erstmal die Füsse stillhalten. Entweder die Veranstaltung wird genehmigt oder ich hole mir mein Geld zurück.
Triabolo82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 19:51   #111
Robie
Ist alles so schön bunt hier!
 
Benutzerbild von Robie
 
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Köln
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
Der erneute Hinweis des NRWTV auf mögliche Sperren für Startpassinhaber scheint mir eine etwas unnötige nervöse Überreaktion zu sein. Hilfreich für die Triathleten ist das nicht. Aktuell sind 16 Veranstaltungen auf der Seite des NRWTV ohne Genehmigungsnummer, darunter Ligaveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen wie Riesenbeck.
Hier greift der feine Unterschied zwischen nicht genehmigt und noch nicht genehmigt, da noch in Bearbeitung.
Wichtig zu wissen wäre daher für die Starter, wie erkennt man dass ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und keine Genehmigung erteilt worden ist?
Bzw. wann kann eine fehlende Genehmigungsnummer als eine Nichtgenehmigung gedeutet werden?
Eine Überreaktion ist das nicht, sondern kalkuliert. Man darf nicht offen und direkt mit Startpassentzug mit Bezug auf eine bestimmte Veranstaltung drohen. Soviel hat man in der jüngsten Vergangenheit gelernt.

Es ist nur so: Es sei bislang noch überhaupt kein Antrag eingereicht worden, weder für den S&R am 17.6. noch für das CTW.

Auch für den Green Hell gibt es lt. Auskunft RTV bislang noch keine Einigung bzw. eine Genehmigung. Dieser LV ist hier zuständig und wird informieren sofern diese mal vorliegt, auch die anderen LV. Viel Zeit ist da nicht mehr.

Zuständig für die behördliche Genehmigung ist dagegen immer die Stadt- oder Kreisverwaltung wo der Start stattfindet. Der liegt in NRW und das gilt für alle Sportveranstaltungen in D. Werden Liegenschaften in anderen Landkreisen durchquert, müssen auch diese hinzugezogen werden.
Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2012, 20:42   #112
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.118
Ich meinte nicht den swim und Run sondern den ctw letztes Jahr wo die Tagesgebühren einkassiert wurden und meine Quelle ist nicht das Internet sondern der verband selbst.
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
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