Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.
Das sieht im Hamburger Umland leider ganz anders aus. Letztes jahr "schlich" sich ein Rettungswagen auf einer einsamen Landstraße (mit Radweg) von hinten an mich ran und schaltete, als er an meinem Hinterrad war, das Martinshorn an. Danach hätten die mich beinahe gleich einpacken können!
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.
Das BVG urteilt:
Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.
Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.
Zitat:
Zitat von Frank
Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.
Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Genau so hätte ich meine vorige Aussage auch begründet. Lolli steht da, dann rein formal unstrittig Benutzungspflicht. Nur die Hürde, eine Benutzungspflicht rechtssicher anzuordnen ist durch das Urteil erheblich höher gelegt worden, und damit sind zahlreiche ohne sinnvolle Begründung angeordnete Benutzungspflichten eben aufzuheben. Dazu gehört aber der Verwaltungsakt, daß die Schilder wegkommen.
lG Matthias
PS.: Daß es eine entspannte Polizei und entspannte Autofahrer oft pragmatisch locker sehen, wenn ein Radler eine rechtswidrig angeordnete und/oder unsinnige, aber eben noch nicht formgerecht aufgehobene Benutzungspflicht ignoriert, ist nett, aber man kann sich nicht drauf verlassen.
Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?
Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.
Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.
Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
An illegale Schilder halte ich mich nicht.
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer da
Puh mit dem hätte ich da auch nicht gerechnet. Schön mit Speed über ne durchgezogene Linie gebrettert. Echt krass. Zum Glück ist der nicht unter einen Reifen gekommen. Wenigstens kann er das mit dem Video schön beweisen, also die Schuldfrage dürfte schnell geklärt sein.
Ich fahr übrigens immer ganz rechts. Autofahrer die dann immer noch hupen werden ignoriert oder mit dem Mittelfinger gegrüßt, je nach aktueller Stimmung.
Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder aufs Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein.