Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer .
Dann ist es ja sehr ähnlich der Situation in Bayern. Wenn ein Landesverband da gerecht sein will, muss er schon um die Veranstalter zu schützen, die ihre Veranstaltung brav anmelden und die paar Euro Gebühren entrichten, von denen Kampfrichter und Übungsleiter asugebildet werden und die Aufwandsentschädigungen des Landestrainers usw. bezahlt werden, darauf hinwirken, dass Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.
Reken ist in NRW, nicht in Hessen. Frag mich bitte nicht, warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.
Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!
Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...
Ich sage ja nicht, dass es gar nicht überprüft wird. Wenn man es allerdings richtig ernst meint, dann kommt man nicht mit einem Zettel, der teilweise handschriftliche Informationen enthält sondern mit einer Excel Datei oder ähnlichem. Dann ist der Abgleich mit den Startern schnell erledigt.
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.
Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.
Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...
Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Entschuldige meine mangelnden Geografiekenntnisse. Hätte ich auch vorher mal googlen können, aber wegen der FAZ schien mir die Lage eindeutig.
In Bayern bekommen auch die kleinen Veranstaltungen wenigstens einen Kampfrichter/ Einsatzleiter zugeteilt und der ist den Veranstaltern in der Regel eine echte Hilfe, weil er hilft, Ärger der Teilnehmer, der sonst bei Regelstreitereien ungefiltert an den Veranstalter durchgereicht werden, abzupuffern und mit entsprechender Erfahrung beizulegen.
Zitat:
Zitat von Hendock
Du tust ja gerade so, als wollten wir den Verband nicht an unserem exorbitant-hohen Gewinn teilhaben lassen.
Ist mir schon bewusst, dass ihr keine Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber wir haben bei uns im Verein auch eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern, die gerade mal so ihre Kosten trägt. Natürlich ist diese auch angemeldet (bin ja diesbezüglich befangen). Kleine Veranstaltung, wenige Teilnehmer bedeutet ja auch wenige abgaben (in Bayern bei Volkdistanzen 1,50€ pro Teilnehmer, die letztlich weder den Teilnehmern noch den Veranstaltern wirklich weh tun, wenn sie erhoben werden, selbst bei einem moderatem Startgeld von 25€.
Zitat:
Zitat von Thorsten
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.
Baden-Württemberg hat ganz gute Erfahrungen mit einer Kampfrichterfehlabgabe gemacht für Vereine mit größerer Triathlonabteilung, die keine oder zu wenige Kampfrichter stellen. Deshalb haben wir diese vor einem Jahr zur Erhöhung der Gesamtzahl der aktiven Kampfrichter auch eingeführt. Bisher wurde die Abgabe noch von keinem einzigen Verein tatsächlich kassiert, aber alleine die Ankündigung hat schon geholfen, dass manche Vereine vermehrt Kampfrichter ausbilden lassen.
Viele Kampfrichter in einem Bundesland bedeuten auch bei der Beschickung von Wettkämpfen geringere Kosten für die Veranstalter, weil die Fahrtzeiten kürzer werden.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.
Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...
Matthias
Ich weiß, dass dich der Begriff stört und ich kenne deine und du kennst meine Meinung dazu, aber ich halte den Begriff im moralischen Sinne für absolut gerechtfertigt.
Und auch im juristischen Sinne ist er wohl gerechtfertigt, denn sonst wäre seinerzeit Jeschke mit seiner Klage gegen den NRW-Triathlonverband, dem er eine Monopolstellung und unzulässige Erhebung von Gebühren vorwarf, nicht vor dem OLG Düsseldorf gescheitert.
Der Richter sprach damals den Sportverbänden explizit eine wichtige Rolle bei der algemeinen Sportförderung und Nachwuchsförderung zu, wies daraufhin, dass von dieser allgemeinen Föderung auch jeder kommerzielle Veranstalter profitiert und dass es legitim ist, wenn offiziell anerkannte Sportfachverbände, eine der Höhe nach im Vergleich zu den Startgeldern geringe Abgabe erheben, die sämtliche Veranstalter zu zahlen haben.