Als Triathlet lasse ich mich höchst ungern verarschen und möchte diesen Zeitgenossen für das faken des Screenshots, die Verletzung von Datenschutzpflichten (wie kommt er überhaupt dazu, einem beliebigen Staffelteilnehmer eine Rechnung zu schicken..), die Beschädigung meiner Bonität sowie insbesondere für den Diebstahl meiner Zeit „maximalen Schwung verleihen“.
Grüße !
Ist das nicht auch der Zeitnehmer, bei dem man für 95 Euros den Transponder kauft, wenn man aus irgendeinem Grund es vergisst ihn abzugeben?
Ich würde mit dem Veranstalter Klartext reden und der sollte ein Interesse haben, dass ihm seine Teilnehmer erhalten bleiben. Entweder stellt der Zeitnehmer dann das dreiste Verhalten ab oder er verschwindet auf kurz oder lang aus dem Markt.
Was den weiteren Fortschritt des Mahnbescheids angeht bin ich sowieso tiefenentspannt, immerhin habe ich nachweislich keine Außenstände, nachdem in dieser Sache ja bereits unser Staffelteilnehmer abgezockt wurde...
Denk' bloß dran, fristgerecht zu widersprechen! Sonst gibt's ein Versäumnisurteil und du hast dann Spaß mit Gerichtsvollzieher und Schufa, weil jemand einen Titel gegen dich hat.
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Der Gerät wird nie müde.
Zitat:
Zitat von bellamartha
Oder saugt ihr alle nicht, ihr Schlampen?
Zitat:
Zitat von Lui
In einem Triathlon Forum das Wort teuer zu verwenden, grenzt schon an Ironie.
Denk' bloß dran, fristgerecht zu widersprechen! Sonst gibt's ein Versäumnisurteil und du hast dann Spaß mit Gerichtsvollzieher und Schufa, weil jemand einen Titel gegen dich hat.
Klugscheißmodus an: Nach Erlass eines Mahnbescheids und keinem Widerspruch durch den Antragsgegner wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, gegen den kann man aber noch vorgehen - Einspruch möglich. Klugscheißmodus aus
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Zitat:
Hat der Kunde für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung bzw. zum Kauf/zur Miete von Ware als Bezahlart das
Lastschriftverfahren gewählt und weist sein angegebenes Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird im Falle
einer Rückbelastung des Kontos von MA:XX Timing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur sofortigen
Zahlung fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde bei der Eingabe seiner Daten eine falsche, nicht vollständige
oder nicht existierende Bankverbindung übermittelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX
Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing
berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
Mit wem schließt man den bei der Anmeldung einen Vertrag? Mit dem Zeitnehmer, dem Veranstalter oder beiden?
So wie ich es bisher verstanden habe, ist der Zeitnehmer quasi der Verkäufer, mit dem Du einen Vertrag schließt und der Veranstalter der Hersteller, dessen Produkt Du kaufst.
Wobei es hier so ist, dass der Zeitnehmer, beiden Parteien Gegenüber als Dienstleister auftritt. Sowohl Veranstalter als auch Du bezahlen Ihn für seine Dienste. Die AGBs von beiden sind für Dich bindend.
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
Hallo Lidl,
die AGB waren "damals" andere und ich hatte die sogar gespeichert, werde mal raussuchen...
Soweit ich mich erinnere, war dort zwar von Ersatz der Kosten, jedoch nicht von einem Pauschalbetrag die Rede.
Es gab allerdings auch eine Anmeldebstätigung, die hatte ich noch gar nicht geöffnet gerade aus der Mailablage gefischt. Da ist von 15 Euro (und auch nicht von 25) die Rede.
Wie man es dreht ist es allerdings Bullshit, da die Rechtssprechung des OLG hierzu ohnehin eine deutlich andere Sprache spricht:
Online-Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Rückgabe der Lastschrift eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro entsteht.
Sollten Sie Fragen zu Abbuchungen haben wenden Sie sich hierzu vorher an uns per E-Mail an support@
Akzeptierte Haftungs- und Veranstalterbedingungen:
Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird akzeptiert.
Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen bzgl. der ProChip-Miete, dass der ProChip automatisch zum Preis von 95 Euro inkl. MwSt. gekauft wird, sofern er nicht am Tage der Veranstaltung zurückgegeben wird. Hiermit ermächtige ich XXX den Kaufpreis des gemieteten ProChips, bei Nichtrückgabe am Veranstaltungstag, vom genanntem Konto abzubuchen. Sollte die Lastschrift fehlschlagen entstehen zusätzlich 15 Euro Rücklastschriftgebühren.