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Zitat von qbz
Aus guten Gründen sollte man deswegen das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, deren Eltern H4 beziehen, durch eine pauschale Summe ersetzen, weil viele die Anträge aus Bürokratiegründen nicht stellen.
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Das sehe ich auch so.
Oft sehen sich die Eltern wohl auch fast gezwungen ihre Kinder in eine Nachhilfeschule zu schicken, denn die bieten zwar im Vergleich zu Einzelnachhilfe relativ günstige Gruppennachhilfe an, aber es ist nicht unbedingt gewährleistet, dass die Gruppen so zusammengesetzt sind, dass eine gute Nachhilfe überhaupt möglich ist.
Ein Lehrer ist für alle zuständig und muss oft gedanklich dauernd von einem zum nächsten Thema umschalten, was zu lasten der Qualität und Intensität der Nachhilfe geht - zumindest ist es ziemlich wahrscheinlich.
Mangelhaft motivierte Schüler können eine ganze Gruppe "kaputt" machen, etwa in dem sie die anderen stören und vom konzentrierten Lernen abhalten bzw. den Lehrer stark beanspruchen.
In einem Gesetzestext steht da sinngemäß etwa, dass Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe gewährt werden können, wenn sie angemessen sind in Bezug auf die Kosten z.B. o.ä..
Würde man da versuchen Einzelunterricht gewährt zu bekommen von einem Nachhilfelehrer, dann würde das vermutlich äußerst schwierig werden, wegen der vergleichsweise hohen Kosten pro Stunde.
Wenn mich einer fragt, was ich empfehle, dann sage ich den Leuten fast immer sie sollen versuchen jemand zu finden, der zu ihnen nach Hause kommt ohne, dass da eine Nachhilfeschule irgendwie daran beteiligt ist.
Lieber eine Stunde alle zwei Wochen eine individuelle Einzelnachhilfe vom jemandem, der das kann und der sich auch ordentlich anstrengt, als wöchentlich vier Stunden in einer Nachhilfeschule in Kleingruppen.
Bekämen die Menschen direkt einen gewissen Betrag für Nachhilfe über den sie frei verfügen können, dann könnten sie ganz anders agieren
Nachtrag:
Gestern Abend habe ich nach dem Gesetz zur Regelung von B. u. T. gesucht.
Dort ist nicht davon die Rede, dass die Kosten für die Nachhilfe angemessen sein sollen, aber man kann auf die Idee kommen die Formulierung u.a. so auszulegen.
Man ist auf die Hilfe der Schule angewiesen, die bestätigen muss, dass auf andere Art das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist.
D.h. so steht das auch wieder nicht, aber so wird es oft interpretiert, was da tatsächlich steht meiner Erfahrung nach.
Die Schulen sind i.d.R. sehr offen in Bezug auf Nachhilfe und bereit ihren Teil dazu beizutragen, dass das klappt mit der Förderung dieser.
Das ist nicht ganz so leicht, besonders für Ganztagsschulen, da dort ja eigentlich Nachhilfeunterricht möglich ist nachmittags und oft auch angeboten wird.
Er nennt sich halt dann u.U. anders.
In der Schule ist normalerweise ein Lehrer für eine ganze Klasse oder einen ganzen Kurs in Klassenstärke zuständig und das sind dann so 25 - 30 Schüler oft.
Die können so ziemlich alle mit ähnlichen Aufgaben "versorgt" werden und ihnen können ähnliche Aufgaben bzw. Themengebiete erklärt werden.
Das ist ein Vorteil. aber die Gruppe ist so viel größer im Vergleich zur üblichen Gruppengröße bei der Nachhilfe in Kleingruppen (bis zu 5 Schüler meist), dass man trotzdem i.d. R. bereit ist eine entsprechende Bestätigung zu verfassen und weiterzugeben.
"(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen."
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html