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Alt 27.03.2014, 19:18   #1
runningElsch
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Duathlon - Startrecht ab welchem Alter - Distanz: Jedermann

Hallo,

sehe ich das richtig, das bei einem Duathlon (http://www.tri-hgwaii.de/01_news/wor.../?page_id=1352) auf der sogenannten Jedermann Distanz (Bei uns 2-13-2) Kinder ab 12 Jahren starten dürfen ?

Danke
runningElsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 19:39   #2
NBer
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ich gehe mal davon aus, dass es dieselbe strecke ist wie letztes jahr. und dort sind definitiv JugendB athleten gestartet. und für die gelten im duathlon die gleichen streckenlängenbergrenzungen wie für SchülerA. da kann es also dann keinen unterschied in der zulassung geben.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 19:49   #3
runningElsch
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Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
ich gehe mal davon aus, dass es dieselbe strecke ist wie letztes Jahr. und dort sind definitiv JugendB Athleten gestartet. und für die gelten im Duathlon die gleichen Streckenlängenbegrenzungen wie für SchülerA. da kann es also dann keinen unterschied in der Zulassung geben.
Jupp die Strecken sind gleich....
runningElsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 19:54   #4
Thorsten
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http://dtu-info.de/ordnungen.html?fi...ung%202014.pdf

B.4.2 -> Schüler A (12/13 Jahre) dürfen 2-10-1 absolvieren. Ihr liegt mit eurer Radstrecke 30% und mit eurer 2. Laufstrecke 100% über den zulässigen Streckenlängen. 10% Abweichung sind zulässig.

Zum einen solltet ein Veranstalter das eigentlich selbst herausgefunden haben, zum anderen hat sich der genehmigende beim Landesverband das Leben wohl recht einfach gemacht und alles durchgewunken.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 21:43   #5
runningElsch
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Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
http://dtu-info.de/ordnungen.html?fi...ung%202014.pdf

B.4.2 -> Schüler A (12/13 Jahre) dürfen 2-10-1 absolvieren. Ihr liegt mit eurer Radstrecke 30% und mit eurer 2. Laufstrecke 100% über den zulässigen Streckenlängen. 10% Abweichung sind zulässig.

Zum einen solltet ein Veranstalter das eigentlich selbst herausgefunden haben, zum anderen hat sich der genehmigende beim Landesverband das Leben wohl recht einfach gemacht und alles durchgewunken.
Moment mal. Also der Veranstalter bin ja nicht ich und ich habe die Frage natürlich auch Mayk als Verantwortlichen gestellt. Aber der hat erst mal noch andere Fragen zu klären...

Von daher würd ich jetzt mal sagen Was da wer wo genehmigt und zugelassen hat steht auf einem anderen Blatt.
Ich kann deiner Ausführung dahingehend folgen, das ein Start für Schüler und Jugend eigentlich gar nicht erlaubt ist, sondern erst Junioren starten dürften.. ?

Oder ist die Distanz einfach falsch und das ganze (Jedermann Duathlon 2-13-2 Einzel/Staffel) ist zumindest nicht unter DTU Regeln als Wettkampf veranstaltbar ?
runningElsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2014, 07:15   #6
Thorsten
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Sorry, das hatte ich nicht richtig gelesen und wollte dich als außenstehenden natürlich in keiner Weise angreifen . Statt des Wörtchens "Ihr" hätte ich neutral "Der Veranstalter" schreiben müssen.

Ein Veranstalter darf natürlich auch abweichende Streckenlängen nehmen, allerdings sind die Maximallängen für die jeweiligen Altersklassen zu berücksichtigen. Wobei in der Ausschreibung lapidar "nach DTU-Altersklassen" steht. Dann muss der Veranstalter bei der Annahme von Anmeldungen dies aber auch überwachen (keine Ahnung, ob er das getan hat, laut Aussage von NBer wohl nicht).

Selbst die A-Jugend darf nur 3 + 1,5 km Laufen dabeihaben, da könnte man bei in Summe 4 km aber noch eher ein Auge zudrücken, wenn es sich z.B. von der Streckenführung nicht besser lösen lässt.
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Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2014, 08:14   #7
runningElsch
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Beiträge: 134
Hmm das is ja alles merkwürdig....

Und ich dachte Jedermann heisst "jedermann der gesundheitlich dazu in der Lage ist".

Gerade bei Staffeln ist das ja dann noch viel komischer. Da teilen sich ja mehrere die "Anstrengung".
Bei den Crossläufen die meine Kinder laufen sind ab 11Jahren bis zu 5km erlaubt. Aber das ist ja nur laufen.
Haben wir also einen Staffelläufer der 2+2 läuft, läuft der ja sogar weniger als im reinen Laufwettkampf. Und die Radfahrer fahren in der U14 auch weit mehr als 13km. Hmmm

Fragen über Fragen....
runningElsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2014, 08:29   #8
NBer
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Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
in MV gibt es, so weit ich das überblicke, genau 1 veranstaltung, die nachwuchsentsprechende strecken anbietet, der papendorfer triathlon. ansonsten gibt es in MV keine wettkampfangebote für triathleten bis 15 jahren. könnte mir vorstellen, dass deswegen relativ großzügig mit genehmigungen umgegangen wird. zumal es aus meiner sicht auch unsinn ist, vor dem radfahren 2km laufkilometer zu gemehmigen, nach dem radfahren das aber auf 1km zu begrenzen. im triathlon muss die jugendB (14-15jährigen) nach DTU vorgaben sogar 2,5km laufen. also alles nicht ganz schlüssig mit den vorgaben.

@runningElsch
"jedermann" heisst eigentlich, das dort keine startpaßinhaber starten dürfen. ansonsten müsste das ding "sprint" heißen. der unterschied.....bei rennen, die als "jedermann" deklariert sind, spart der veranstalter gebühren.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
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