Sofortiger Abgleich mit dem Check-In-Foto stelle ich mir bei großen Veranstaltungen auch schwierig vor.
Wäre in egal welcher Grössenordnung überhaupt kein Problem, wenns nach Startnummern geordnet wird.
Wär sogar denkbar, diese Funktion mitm Zeitmesschip (muss dann halt noch/wieder am Bein sein) zu koppeln unds Eincheckbild bereits aufm Monitor zu haben, wenn man zum Auschecken über ne Kontaktschleife geht...
Ich finde aber, es werden zu wenig Räder geklaut, um diesen Aufwand zu betreiben.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Wär sogar denkbar, diese Funktion mitm Zeitmesschip (muss dann halt noch/wieder am Bein sein) zu koppeln unds Eincheckbild bereits aufm Monitor zu haben, wenn man zum Auschecken über ne Kontaktschleife geht...
Wenn ich das in der Ausschreibung von Kraichgau richtig verstanden habe, wird dort genau das gemacht.
Habe es so verstanden, dass beim Check-In ein Foto gemacht wird, das der Chip-nummer zugeordnet wird, und beim Check-Out die Chipnummer ausgelesen wird und damit das Rad dem Besitzer zugeordnet.
..............den jeweiligen Neuwert (!) eines gestohlenen Bikes dem Sportler zu ersetzen. Haben wir aber gemacht, innerhalb von drei Wochen. Versicherungen ersetzen lediglich Zeitwert.
Feiner Zug von Euch!
Selbst der Zeitwertersatz wäre moralisch ok gewesen.
In Klagenfurt beim IM die letzten zwei Jahre auch. Ist schon alles recht gut gesichert bei den IMs.
Eine Versicherung wäre schon möglich, wenn sie pro Athlet abgeschlossen werden würde. Das würde dann aber zu noch höheren Startgebühren führen, als sie ohnehin schon sind.
Mein Fahrrad ist dadurch gesichert dass es nur etwa 10-20% von dem kostet was die Fahrräder nebenan wert sind
Trotzdem habe ich es auch schon in der Wechselzone abgeschlossen. Nicht direkt für den Wettkampf aber für die Stunden die es vorher und nachher noch rumsteht.
Vor allem bei kleineren Wettkämpfen wo die Kontrollen in der Wechselzone nicht besonders gut sind oder wo ich das Fahrrad schon am Vorabend hinstelle geh ich da auch Nummer sicher.
Falls es dann noch wegkommen sollte, springt in dem Fall auf jeden Fall meine Versicherung ein.
Eine Versicherung wäre schon möglich, wenn sie pro Athlet abgeschlossen werden würde. Das würde dann aber zu noch höheren Startgebühren führen, als sie ohnehin schon sind.
Und wenn man das auf freiwilliger Basis mitanbietet - analog einer Rücktrittsversicherung, die ja oft angeboten wird? Dazu müssten sich doch Partner aus der Versicherungsbranche finden lassen.
Würdet ihr sowas nutzen? (Ich muss zugeben, ich würde das wohl eher nicht tun.)
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke
ich bin mir relativ sicher, dass ein Haftungsausschluss in den AGB in Kombination mit einer der Veranstaltung angemessenen Bewachung (bspw. durch Umzäunung und Wachdienst bei Rad Check-In am Vortag) ausreicht, um einen Veranstalter von Ansprüchen freizustellen. Insofern halte ich die Forderung einer grundsätzlichen Haftung durch einen Veranstalter für unrealistisch und überzogen - von mir aus auch "typisch deutsch" (Vollkaskomentalität) - selbst dann, wenn man einen Haufen Startgeld bezahlt hat.
Typisch deutsch wäre für den Fall einer generellen Haftung oder einer Versicherung nämlich auch, dass nach jedem Rennen unzählige Laufräder, Sättel, Komponenten oder Kompletträder als gestohlen gemeldet würden. Entweder weil es eine günstige Gelegenheit wäre, sein Equipment zu erneuern oder weils irgendeiner tatsächlich guten Gewissens klauen konnte (wird ja ersetzt....).
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin schon auch der Meinung, dass ein Veranstalter bei einem Verschulden in der Haftung ist. Wenn bspw. wie vor einigen Jahren in ...."Edit"... die Fahrräder in der Wechselzone durch den Veranstalter unsachgemäß aufeinandergeworfen wurden (jedenfalls wurde das so berichtet),
dann nützt im Zweifel auch der Haftungsausschluss in den AGB nichts. Spätesten beim Vorsatz ist der nämlich nicht mehr rechtswirksam. Einen Diebstahl kann man dem Veranstalter allerdings kaum zurechnen - wie gesagt, sofern er für eine angemessen Sicherung sorgt (Zaun, Wachdienst), sollte er sicher sein.
Übrigens hat ja jeder Teilnehmer im Vorfeld und noch vor Anmeldung die Möglichkeit, sich über die Sicherungen der Wechselzone zu informieren. Wem das nicht ausreicht, der muss halt zu Hause bleiben oder mit der alten Möhre starten - meine Meinung!