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Alt 31.10.2014, 20:09   #113
FMMT
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Wann ist überhaupt Überholen in dritter Reihe praktisch notwendig?

1. bergauf, wenn viele auf engem Raum kaum voran kommen
2. wenn richtig schnelle kommen(z.B. Profis auf zweiter Runde Roth, Spitzensportler mit Schwimmpotenzial )
3. ?

wann nicht:

- bei wenigen Teilnehmern
- bei ähnlicher Geschwindigkeit
ist der Zeitverlust nicht nennenswert, also 3. Reihe nicht unbedingt nötig.

Sicherheit hat natürlich immer Vorrang, nur wie bringt man die erlaubten Überholmanöver Adrenalin vollgepumpten Triathleten bei, ohne dass es ausartet?
Bei vernünftig denkenden würde die STVO ausreichen(Gegenverkehr einsehbar, kein durchgezogener Mittelstreifen..), aber .. naja

Nehmen wir an, bergauf gäbe es Windschattenfreigabe (festgelegte Streckenabschnitte, Richtwerte >6% Steigung + ev. <15 Km/h), dann wäre hier keine besondere Überholregelung nötig. In der Praxis klappt dies eigentlich auch.

Bei Abfahrten würde ich es nicht erlauben, zu schnell, zu gefährlich-zumal kein deutlicher Geschwindigkeitsüberschuss.

zu 2. Ok bei Einhaltung der STVO wenn der Überholvorgang innerhalb 15 Sekunden abgeschlossen werden kann(=deutlicher Geschwindigkeitsüberschuss). Vierte oder mehr Reihen nicht erlaubt(außer im Schneckenrennen am Berg ).
Sollte die Gruppenstärke eine Rolle spielen?

Wie seht Ihr es? Was habe ich nicht berücksichtigt?
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Geändert von FMMT (01.11.2014 um 15:54 Uhr). Grund: Schwimmpotenzial ergänzt
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Alt 31.10.2014, 20:37   #114
LidlRacer
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Es sehe keinen Bedarf für komplizierte Überholregeln. Es gibt wohl nicht viele, die mehr überholen als ich (i.d.R. 3- bis 4-stellige Zahlen pro Rennen) und ich habe da praktisch nie ein Problem - es sei denn, jemand würde mir vorschreiben, dass ich nicht in 3. Reihe überholen dürfte.
Weiß nicht mal, ob eine Regel für den Seitenabstand nötig ist, denn je nach Situation kann es durchaus sicher sein, mit 30 cm Abstand zu überholen, während in anderen Fällen 1 m besser wäre.
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Alt 31.10.2014, 20:53   #115
FMMT
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Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Es sehe keinen Bedarf für komplizierte Überholregeln. Es gibt wohl nicht viele, die mehr überholen als ich (i.d.R. 3- bis 4-stellige Zahlen pro Rennen) und ich habe da praktisch nie ein Problem - es sei denn, jemand würde mir vorschreiben, dass ich nicht in 3. Reihe überholen dürfte.
Weiß nicht mal, ob eine Regel für den Seitenabstand nötig ist, denn je nach Situation kann es durchaus sicher sein, mit 30 cm Abstand zu überholen, während in anderen Fällen 1 m besser wäre.
Wäre ja schön, aber sehen dass wirklich alle auch so(besonders die Kampfrichter?
DasOe und die stillen Mitleser, was meint Ihr?
Machen wir uns hier zuviel Gedanken?

Letztlich würde es mit meinem Fazit durchaus übereinstimmen: für die vernünftig Denkenden bräuchte es keine Zusatzregel
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Alt 31.10.2014, 21:38   #116
FMMT
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Mal eine Zwischenfrage: wer kennt einen guten Freund oder so , der schon mal wegen Überholen in dritter Reihe verwarnt(mit oder ohne Karte?) oder sogar disqualifiziert wurde?
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Alt 31.10.2014, 22:59   #117
Eber
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Zitat:
Zitat von FMMT Beitrag anzeigen
Mal eine Zwischenfrage: wer kennt einen guten Freund oder so , der schon mal wegen Überholen in dritter Reihe verwarnt(mit oder ohne Karte?) oder sogar disqualifiziert wurde?
Keine Ahnung, hab ich noch nie erlebt. Ich hab auch schon zig mal in dritter Reihe überholt, und würde auch keine Verbotsregel dafür benötigen.
Sehe ich wie LidlRacer.
Wenn die lokale Rad-Stromdichte (Verkehrsdichte) gering ist, ist es unwahrscheinlich und wenn sie sehr hoch ist, find ich es unvermeidlich.
Für sicheres Überholen genügt mir ein Rechtsfahrgebot und eine hinreichend geringe Rad-Stromdichte.
PS: Überholen in 3. Reihe tritt immer dann auf, wenn Talent für schlechtes Schwimmen und schnelles Radfahren (und Losglück auf auf hintere Startgruppe) und große Teilnehmerzahl und etwas Ungeduld zusammentreffen.
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hmh ??
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Alt 01.11.2014, 15:51   #118
FMMT
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Damit wir es hier greifbar haben, ein kopierter Auszug aus der DTU-Sportordnung bezüglich Windschatten:


G.3 Windschattenfahren verboten
Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.
Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.
Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
Sportordnung (SpO) Stand 03.11.2013 Seite 19
G.3.1 Windschattenzone
Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.
Die Windschattenzone eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.
G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
b) Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
c) Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Ausnahme: Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
a) an Verpflegstationen,
b) im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt.
Die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.
G.3.3 Definition von “Überholt”
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit zu sorgen.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.


Dazu Auszug Ironman:

4. Auf der Radstrecke herrscht Rechtsfahrgebot. Das Verlassen der rechten Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden).
Längeres Fahren auf der linke Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „Blocking" mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet.
Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der rechten Seite, wird er disqualifiziert.
Für Wettbewerbe in Ländern mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien, Irland) gilt das Linksfahrgebot. Das Verlassen der linken Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden).
Längeres Fahren auf der rechten Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „Blocking" mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet.
Das Überholen ist nur rechtsseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der linken Seite, wird er disqualifiziert.

5. Windschattenfahren ist verboten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 2 Metern Breite.
Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen

Das Windschattenverbot gilt nicht bei:

• starken Steigungen,
• engen Kurven,
• im Bereich der Verpflegungsstationen.

Originally from: http://www.ironman.com/de-de/triathl...#ixzz3HpNaTKWY


Auszug STVO:

§4 Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.bei unklarer Verkehrslage oder

2.wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
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Alt 01.11.2014, 16:24   #119
FMMT
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Zitat:
Zitat von Eber Beitrag anzeigen
Keine Ahnung, hab ich noch nie erlebt. Ich hab auch schon zig mal in dritter Reihe überholt, und würde auch keine Verbotsregel dafür benötigen.
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Wenn die lokale Rad-Stromdichte (Verkehrsdichte) gering ist, ist es unwahrscheinlich und wenn sie sehr hoch ist, find ich es unvermeidlich.
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PS: Überholen in 3. Reihe tritt immer dann auf, wenn Talent für schlechtes Schwimmen und schnelles Radfahren (und Losglück auf auf hintere Startgruppe) und große Teilnehmerzahl und etwas Ungeduld zusammentreffen.
Hast Du sehr gut erfasst
Nur, wie grenzt man es jetzt ab, so dass nicht Hinz und Kunz die komplette Straßenbreite belegen?
Dann kämen auch die schnellen nicht mehr vorbei.
Jo hat in der Sendung sein von Kampfrichtern toleriertes(oder sogar eh erlaubtes ) Überholen in dritter Reihe geschildert, während Arne skeptisch war.
Profitieren die bisherigen 3. Reihe-Überholer nur von dem bei der Mehrheit geprägten Gedanken(dritte Reihe nicht erlaubt)?

In der Ironman-Regel gilt 2m Seitenabstand, aber selbst hier wäre bei (nirgends verbotenem?) Ausweichen auf die Gegenfahrbahn eine dritte, eventuell sogar vierte Reihe möglich.
Sind nicht allen Euren Beispielen folgende Punkte gemeinsam:
keine Gefährdung, ausreichend Seitenabstand, volle Strecke und deutlicher Geschwindigkeitsüberschuss?
Vierte Reihe könnte man eventuell ausschließen wegen Sicherheit oder auch dem Zeitfenster 30sec. Man müsste ja nicht nur den in erster Reihe fahrenden, sondern auch den schnelleren in zweiter und noch schnelleren in dritter Reihe innerhalb 30 sec überholen. Praktisch eher selten machbar(außer Berg eh ausgenommen).
Keine Angst, ich will keine komplizierten Regeländerungen. Ich denke, wenn wir uns in den Richtlinien einig sind, reichen 2-3 ergänzende Sätze . Und davon sind wir aus meiner naiven Sicht nicht mehr weit entfernt
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Alt 01.11.2014, 16:50   #120
DasOe
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Zitat:
Zitat von FMMT Beitrag anzeigen
ich will keine komplizierten Regeländerungen.
Die sind auch unnötig. Abstände genau zu beziffern bringt immer mehr Schwierigkeiten als das sie lösen. Die 10m Regelung sollte bestehen bleiben.

Seitenabstände haben sich immer an der jeweiligen Straßensituation zu orientieren. Es gibt genügend Landstraßen 3. Ordnung, die genau genommen einspurig sind und da ist auf jeden Fall der laufende Gegenverkehr der limitierende Faktor.

Mein liebster Teil der SpO ist schon immer dieser hier gewesen:
Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.

Also kein kommunikationsloses Nebenherfahren, sondern aktiv die Athleten "dirigieren". Häufig habe ich Athleten auch mal kurzfristig in die 3. Reihe geschickt, wenn sich dadurch eine Gruppe ohne Streß auflösen ließ umso besser. Wenn die Athleten nicht mitmachen, haben sie Pech gehabt.

Es geht halt nur, wenn alle aktiv mitmachen und wer das nicht unterstützt, hat auf beiden Seiten nichts verloren.
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