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Gerade der NSU-Prozess, bzw. die mediale Prominenz des Themas stützt die These von Fokussierung auf rechten Extremismus im Sinne von Nationalsozialismus und dessen Nachkommen. Die seltsam wirre, öffentlich kaum bemerkbare Mordserie an Unbekannten, die in keiner Weise medial in Form von Propaganda von den Tätern ausgeschlachtet wurde, erschien plötzlich vergleichbar mit dem stark politisch motivierten, offen als Angriff auf den Staat angelegten RAF-Terror - das wirkt wie unverhältnismäßige Überhöhung der Gefahr von Rechts. Diese Wirkung wird durch Schlampereien bei der Ermittlung nicht verringert.
Mir scheinen die Verbrechen der NSU auf eine mangelnde Fokussierung auf Rechtsradikalismus und Neonazis zurückzugehen. Hätte man früher auch in diesem Milieu nach Tätern gesucht und eine bessere Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei hergestellt, hätte es weniger Opfer gegeben und die Täter wären viel früher gefasst worden, schon bevor sie untertauchten oder gleich danach. Ein riesiger Skandal, den auch X-parlamentarische Untersuchungsausschüsse nicht richtig aufklären konnten.
Der NSU betrieb aktive Propaganda in ihrem Milieu, zum Beispiel mit einem Brettspiel: "Progromly" (ein Nazi-Monopoly-Spiel), monopoly-mit-auschwitz-feld-2
dann später mit einem Video "Paulchen Panther", in welchem sie die Opfer ihrer Morde verhöhnen. Man kann es heute noch im Internet finden. nsu-prozess-ali-und-ali-aktuell-die-video-arbeit-des-nsu. Die Nazi-Gesinnung des NSU war eindeutig und unbestritten.
Hier wird Tichy in einer "Kampfgemeinschaft" mit allerlei Rechtsradikalen gesehen
Ich kenne Tichy nur dem Namen nach. Der Begriff "Kampfgemeinschaft" hört sich für mich spontan nach Diffamierung an. So macht man es sich leicht.
Hast Du inhaltlich an seiner Position etwas auszusetzen oder basiert Deine Kritik/Einschätzung auf Hörensagen und erfolgt nach dem Motto "Schuld durch Assoziation"?
Mir scheinen die Verbrechen der NSU auf eine mangelnde Fokussierung auf Rechtsradikalismus und Neonazis zurückzugehen.
Es werden in beträchtlichen zeitlichen Abständen im gesamten Bundesgebiet unregelmäßig Menschen ermordet. Entsprechend ist erst einmal die Landespolizei mit der Aufklärung betraut.
Man entdeckt den Zusammenhang der Morde, da man feststellt, dass die gleiche Waffe benutzt wird. Es gibt allerdings keinerlei Hinweise auf die Täter. Man muss rein opferorientiert ermitteln. Das ist unglaublich schwierig, da ja nun nachweislich gar keine Beziehung zwischen NSU und den Opfern bestand.
Ich glaube, dass man es sich tatsächlich einfach nicht vorstellen konnte, dass es ein rechtsradikales Mördertrio geben kann. Im Nachhinein ist es natürlich leicht zu sagen, dass man dies eben in Betracht hätte ziehen müssen.
Zudem wurde ein Großteil der Erkenntnisse ja erst im Nachhinein bekannt, als die Bude explodierte.
Was der NSU Prozess schön zeigt, ist dass Föderalismus in Kombination mit ausuferndem Datenschutz den Ermittlungsbehörden insbesondere in solchen Fällen das Leben unglaublich schwer macht. Nichtsdestotrotz müssen die Ermittlungsfehler bzw. das Versagen der behördlichen Zusammenarbeit aufgedeckt und ausgeräumt werden.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
... Hätte man früher auch in diesem Milieu nach Tätern gesucht und eine bessere Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei hergestellt, hätte es weniger Opfer gegeben und die Täter wären viel früher gefasst worden, schon bevor sie untertauchten oder gleich danach...
Ja, unbestritten richtig! Wieviele Tote waren das noch? 10Tote! Aber halt rechtsmotiviert, unbestritten schlimm, aber halt auch schon gerichtlich abgeurteilt, falls schon vergessen: https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...dig-gesprochen
Und die islamistischen Terroristen vom 11.September hätte man bei hinreichender Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes in D und USA und weniger islamistenfreundlichem Klima in D auch vor der Ausführung der Anschläge in NewYork noch in Harburg stoppen können. Die Moschee stand damals schon wg verfassungsfeindlicher Aktivitäten unter Beobachtung. 3000Tote.
Wird aber nicht weiter diskutiert, ist halt nicht NAZI genug!
Genausowenig wie andere islamistische Anschläge wie Anis Amri und Breidtscheidplatz (12Tote), der Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo (12Tote), der Anschlag von Nizza (86Tote), von Paris (230Tote) und und und und ...
Wer fordert da Konsequenzen wie Inhaftierung und Abschiebung gegen die in der EU tätigen Hassprediger zB die von Ditib, die ISIS Flaggenträger und die in D zu verfassungsfeindlichem Verhalten aufrufenden "Pierre Vogels" dieser Welt?
Eine wesentlich neutralere Betrachtung ALLER Straftaten ohne ein rechts links religions unreligiös Geschwurbel täte der Welt gut. Aber da stehen halt immer irgendwelche Machtinteressen entgegen...
Lieber wird über einen potentiellen Rechtsruck in D diskutiert und Nazis mit Luftgewehren verhaftet. Macht sich in der Weltpresse für das auch hier schon genannte Ansehen der Deutschen in der Welt besser, als sowas, nicht wahr?
Und Entschuldigung, aber ich persönlich fühle mich und unsere Verfassung aktuell durch Islamistenschwachköpfe mehr bedroht, als durch rechtsmotivierte Schwachköpfe. Liegt vieleicht auch an der Anzahl Toter, die von den jeweiligen Schwachköpfen in den letzten zwanzig Jahren herbeigeführt wurden...
Ich persönlich sehe mich aber als rechtsstaatlicher Bürger, bewege mich nur im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und fordere solch ein Verhalten von allen Menschen ein, die hier in Europa mit den Europäer zusammen in Frieden (!!!) leben wollen. Rechtsstaatlichkeit hat zu jahrelangem friedlichem Zusammenleben verschiedenster Menschen auf deutschem bzw europäischem Boden geführt.
Wann hat das noch aufgehört? Mit der NSU Zelle???
Kaum, wohl eher mit dem erwachen radikalem dogmatischem Islamismusses in Europa. Diese Menschen sind per se nicht zu Rechtsstaatlichkeit bereit, erlaubt doch angeblich ihre Religion lt Predigern wie Pierre Vogel (entgegen solcher Grundsatzpapiere) sowas nicht.
Das Ergebnis der Duldung dieser Unrechtsstaatlichkeit kann jeder Polizist und Verfassungsschützer in Europa schon erahnen, Bürger schon selber sehen (fahrt mal nach Neukölln) und ich mag mir halt eine Zukunft, wie sie von Michel Houellebecq skizziert wird, nicht vorstellen.
Nur meine Meinung, die ich aber auch gerne und vehement verteidige!
Thomas
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
In meinen Augen ist es erstmal völlig egal, welche politische Gesinnung gegeben ist: Wenn die öffentlichen Aussagen unter § 130 Stgb Volksverhetzung fallen, liegt doch unabhängig von der Gesinnung ein Straftatbestand vor. Das Strafmaß mag dann davon abhängen, ob die Aussagen ein betrunkener oder ein politisch motivierter Redner getätigt hat. Ob jetzt mit unterschiedlichem Maß bei der polizeilichen Verfolgung und bei der Anklageerhebung gemessen wird, kann ich nicht beurteilen, weil mir dafür Zahlen fehlen.
Dann gibt es unter dem § 130 Volksverhetzung noch die Artikel 3 und 5, worunter auch die Leugnung des Holocaust fällt. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Eine Streichung dieser beiden Artikel oder gar des § 130 kommt für ein demokratisches Deutschland nicht infrage.
Das Verbot von Symbolen, Kennzeichnen und Propaganda wiederum bezieht sich im § 86 Stgb auf Symbole, Logos und Propaganda von allen verbotenen, verfassungsfeindlichen Organisationen, also nicht speziell auf nationalsozialitische. Da aber seit Gründung der BRD in DE ca. 100 rechtsextreme Organisationen als verfassungseindlich verboten wurden, wurden halt auch deren Kennzeichen mitverboten. Symbole_Rechte_Szene.pdf
... Eine Streichung dieser beiden Artikel oder gar des § 130 kommt für ein demokratisches Deutschland nicht infrage.
Da bin ich voll bei Dir! Aber dann auch bitte keine religiös begründeten Ausnahmen dieser Bestrafungen!!!
Herr Schreiber hat in seinem Buch solch strafbarer Verhalten doch angeblich (lese das von Arne genannte Buch gerade) dokumentiert. Aber was würde wohl passieren, würden einige radikale Ditib Prediger wegen Para. 130 in D ins Gefängnis gesteckt? Gebt mal Prognosen zum Verhalten von zB Herrn Erdogan oder Herrn Mazyek in so einem Fall ab!
In meinen Augen ist es erstmal völlig egal, welche politische Gesinnung gegeben ist: Wenn die öffentlichen Aussagen unter § 130 Stgb Volksverhetzung fallen, liegt doch unabhängig von der Gesinnung ein Straftatbestand vor. Das Strafmaß mag dann davon abhängen, ob die Aussagen ein betrunkener oder ein politisch motivierter Redner getätigt hat. Ob jetzt mit unterschiedlichem Maß bei der polizeilichen Verfolgung und bei der Anklageerhebung gemessen wird, kann ich nicht beurteilen, weil mir dafür Zahlen fehlen.
Dann gibt es unter dem § 130 Volksverhetzung noch die Artikel 3 und 5, worunter auch die Leugnung des Holocaust fällt. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Eine Streichung dieser beiden Artikel oder gar des § 130 kommt für ein demokratisches Deutschland nicht infrage.
Das Verbot von Symbolen, Kennzeichnen und Propaganda wiederum bezieht sich im § 86 Stgb auf Symbole, Logos und Propaganda von allen verbotenen, verfassungsfeindlichen Organisationen, also nicht speziell auf nationalsozialitische. Da aber seit Gründung der BRD in DE ca. 100 rechtsextreme Organisationen als verfassungseindlich verboten wurden, wurden halt auch deren Kennzeichen mitverboten. Symbole_Rechte_Szene.pdf