Zitat:
Zitat von Ulmerandy
Allerdings sagt die DTU hier etwas anderes:
DTU SpO_2018
20.5 Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken.
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Ich hoffe es gibt mal eine einheitliche Regelung. In Hannover gab es als Finisher-Präsent Kompressionsbeinlinge mit dem Hinweis, man kann Sie ja in den nächsten Rennen tragen. Also nur anziehen, wenn man auch den Neo tragen darf. Als ob Kompressionsbeinlinge im Wasser schneller machen, die bremsen ja eher.
Ich war beim Radfahren nicht glücklich mit meinen Beinlingen und ziehe sie daher nur noch beim abschließenden Laufen an. Mit "nicht glücklich" meine ich ein komisches leichtes Druckgefühl auf der ersten Stunde auf dem Hobel. Hatte ich nie im Training. In etwa so, als ob meine Muskulatur eingeengt wird (ja, ist der Sinn der Dinger) aber auf eine Weise, die unangenehm war.