Ich würde schon gerne wissen, ob er offiziell schon vor Kona gesperrt worden ist (so wie ich dich Pressemitteilung verstehe), und warum das erst jetzt herauskommt...
Ich würde schon gerne wissen, ob er offiziell schon vor Kona gesperrt worden ist (so wie ich dich Pressemitteilung verstehe), und warum das erst jetzt herauskommt...
Würde ich auch gerne wissen. Alleine dass die Quelle der jetzigen Info Ironman.com ist und nicht die eigentlich zuständige dänische NADA, bzw. der dänische Verband wirft erhebliche Fragen auf.
Eine in Kopenhagen entnommene Probe muss ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme alleine von Institutionen und Kommissionen behandelt werden, die unabhängig von Verbänden und Veranstaltern und deren Interessen sind.
So wie es jetzt gelaufen ist (kein Start auf Hawaii aufgrund wohl interner Info an den betroffenen Athleten) ist es sehr wahrscheinlich dass das Ergebnis der Probe in Kona längst bekannt war (schon alleine weil ein Analyserergbenis auf Epo spätestens nach 4 Wochen vorliegt, somit also bis Kona auch genügend Zeit für eine evt. B-Probe gewesen war), die Info aber, z.B. um das Produkt Ironman nicht zu beschädigen, bewusst zurückgehalten wurde. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie womöglich dann mit auffälligen Befunden bei Profis umgegangen wird
Was wäre/ist ein Antidopinggesetz? Diesem Gesetzestext von 1999 zufolge, ist z.B. der Besitz von bestimmten Dopingmitteln unter Strafe gestellt, von Geldstrafe bis zu 2 Jahren Haft.
Es gibt die Meldung von ADD (AntiDopingDenmark) hier, zu der ich aber nicht gelingt habe, weil sie eben auf Dänisch war... Mein Fehler, verstehe ich aber erst jetzt, das dadurch ein Missverständnis entstanden ist. Zumindest das sollte dann wohl in der richtigen Reihenfolge gelaufen sein.
Über das andere wundere ich mich dann auch...
Was wäre/ist ein Antidopinggesetz? Diesem Gesetzestext von 1999 zufolge, ist z.B. der Besitz von bestimmten Dopingmitteln unter Strafe gestellt, von Geldstrafe bis zu 2 Jahren Haft.
Mit einem Antidopinggesetz muss (je nach Ausgestaltung) bei einem Dopingfall nicht nur irgendein Sportgericht, sondern ein (unabhängiger) Staatsanwalt tätig werden, der je nach den Begleitumständen ergänzende Ermittlungen, wie z.B. auch Durchsuchungen, Sicherstellung von Beweismitteln (z.B. Beschlagnahmung von Computern, Smartphones etc) veranlassen kann, die Erkenntnisse über die Quelle der nachgewiesenen Dopingmittel liefern können.