Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. lG Matthias
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.
Das BVG urteilt:
Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.
Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.
Vor allem Verkehrszahlen und Fahrbahnbreite schaffen (leider) sehr oft die benötigten Werte um die blauen Schilder aufstellen zu "dürfen". Herangezogen werden hier die Verwaltungsvorschrift StVO und auch die ERA 2010 sowie die RASt 06.
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.
Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt.
Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.
Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.
Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.
Nee das gilt in Deutschland leider nicht. Alle Räder werden über einen Kamm geschert.
Ob die E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, die meines Wissens bis zu 50km/h fahren dürfen, auch dazu gehören, weiss ich aber nicht. Sollte dies so sein, dann könnte das vielleicht zu einem Überdenken führen.