Zitat:
Zitat von psyXL
sehr schön!
|
Der knappen Pressemitteilung kann ich allerdings entnehmen, dass das Berufungsgericht sich mehr mit dem Schaden des Herrn Swoboda beschäftigt hat und einen solchen nicht feststellen konnte. Das ist auch ein ziemlich naheliegender Gedanke, warum soll ein Pro, den keine Sau kennt, einen Schaden von 10.000 € haben, nur weil er beim Linz triathlon nicht starten darf. Welcher Sponsor zahlt denn für dessen Start beim Linztria 6.000 €
Zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Startverbots lese ich da nichts. Ein solches halte ich auch nicht für wirksam, Hausrecht hin oder her.