Ein Bekannter von mir, Bulgare mit Wohnsitz in Wien, arbeitet derzeit für ein Telekom- Unternehmen in Algier. Auf mein „und - wie isses?“ kam ein spontanes: „Sicher vor allem, die Ganoven sind ja alle bei Euch in Berlin.“ Das war kein Scherz und ist wohl allgemeiner Tenor in der Bevölkerung dort.
Hängt aber auch damit zusammen, dass rechtsstaatliche Strukturen fehlen.
Wären die Länder in Afrika alle vorbildlich rechtsstaatlich organisiert wäre es kein Problem die Ganoven dorthin wieder abzuschieben (wofür ich absolut bin, Verbrecher raus!).
Sind sie aber nicht und nehmen die nicht zurück.
Von der Korruption dort profitieren aber die Konzerne im Westen die mit den Regimes in Afrika Geschäfte machen. D.h. der Westen leidet und profitiert von den Zuständen in Afrika, nur jeweils nicht dieselben Menschen in Europa.
Angenommen der einzelne Flüchtling hat in seiner Zeit in Deutschland kein Geld gespart und bekommt 4000 EUR dafür, dass er wieder in sein Heimatland geht.
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kostet einen Flüchtling die Flucht nach Deutschland im Schnitt 7000 EUR.
Warum kommt er jetzt in seinem Heimatland "besser zu recht"?
Für sein Essen und seine Unterkunft.... musste er in seiner Zeit in Deutschland nicht aufkommen und ungefährlicher hat er in D auch gelebt, aber nach finanziellem Megadeal hört sich das nicht.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Dein Beitrag beruht auf Annahmen. Zudem erwähntest du die bereits entstandenen Kosten. D.h. deine Prognose ist retroperspektiv, meine prospektiv.
Das AA wird wohl eine Neubewertung der Situation in Syrien durchführen.
Ein Flüchtling könnte sein Schutzbedürfnis verwirkt haben. Oder hat keinen Bock mehr hier. Wie rechtfertigst du gegenüber dem Steuerzahler Summen in Höhe von 3-4 T EUR? Ein Flugticket kostet als Zivilist NÜRNBERG <=> TELL-A-WIFE, but two way 249,- EUR auf die Schnelle mit der Germania z.B.! Rechne noch 50,- EUR zusätzl. für den Bus. (...)
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die Kernfamilie eines minderjährigen Flüchtlings (Syrer) nachziehen darf, der unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. Die Bundesrepublik DE verzichtete auf eine Berufung. (Weshalb wohl? Weil vermutlich das Urteil bei höheren Instanzen gleich ausfallen wird und dann höhere Gültigkeit hätte.)
"Bei der Entscheidung über den Familiennachzug zähle allein das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und Uno-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei."
Wenn sich das via WhatsApp und Facebook schnell rumspricht werden die Familien nun vermehrt Kinder auf gefährliche Reisen zu anderen Kontinenten schicken. Das könnte dann den sicheren Tod für eine großen Teil bedeuten. Für den konkreten Fall ein gutes Urteil, mit der Signalwirkung eher ein Schuss nach hinten.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Was ich gerade in arabischen und afrikanischen Ländern, die unglaublich reich an Bodenschätzen sind, niemals verstehen werde, ist wie sich ein System dort durchsetzen und vor allem so lange bestehen bleiben konnte, wo sich wenige die Taschen bis oben hin füllen und die meisten in absoluter Armut leben.
(...)
Das ist ganz einfach, schau dir die Beispiele Irak und Libyen an: Dort haben es zwei Machthaber geschafft, über Jahre hinweg ihr Volk mittels Gewalt zu unterdrücken. Beide wurden durch militärische "Operationen" (oder im Rahmen dieser) beseitigt.
Im Irak dürfte der eigentliche Grund dafür mittlerweile klar sein, die nicht existenten Massenvernichtungswaffen (und der angebliche Bezug von Saddam H. zu Al Quaida) waren lediglich der Vorwand, die Amerikaner wollten/brauchten die Macht über das Öl. Welche Firmen sind denn in Basra, Baji (Irak) und Umgebung ansässig? Richtig, KBR, Halliburton etc. ....alles US-Firmen Warum hat sich der Ami so intensiv um die "Befreiung" des Irak vom IS gekümmert und hält in Syrien die Füsse still? Im Irak gibt's das Öl, in Syrien lediglich menschliche Schicksale.
Das skurrile ist: Wären die Herren Hussein und Gaddafi noch an der Macht, dann wären die Flüchtlingsströme aus/durch diese Länder niemals möglich gewesen.
Man mag sich auch mal durch den Kopf gehen lassen, wie man selbst reagieren würde, wenn man in einer Bürgerkriegs-Region zu Hause ist, und die Einschläge immer näher kommen. Ich jedenfalls würde auch die Familie nehmen und abhauen.
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Ich jedenfalls würde auch die Familie nehmen und abhauen.
Richtig. So würden wir da machen. Die Realität ist aber eine andere. Und das ist ja gerade eines der Hauptargument von weniger asylfreundlich eingestellten Gruppen: Warum kommen nur allein reisende Männer die ihre Familie im Bürgerkrieg und damit der Gefahr zurücklassen (wenn es dort so gefährlich ist)? Und die Frage zu beantworten ist mit unseren Wertevorstellungen nicht ganz einfach...
Wenn sich das via WhatsApp und Facebook schnell rumspricht werden die Familien nun vermehrt Kinder auf gefährliche Reisen zu anderen Kontinenten schicken. Das könnte dann den sicheren Tod für eine großen Teil bedeuten. Für den konkreten Fall ein gutes Urteil, mit der Signalwirkung eher ein Schuss nach hinten.
Das Problem wird kaum auftreten, da ab März 2018 der Familiennachzug auch für die subsidiär Schutzberechtigten wieder erlaubt ist (es sei denn die neue Regierung setzt weiterhin den Familiennachzug für diese Gruppe aus).
"Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder.
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Für subsidiär Schutzberechtigte deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt. In besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen weiterhin möglich."