Ne , vorab hats ja den FI rausgehauen, dann war ca. 5cm Wand erst durch. Loch zum Glück nur eins ; ) Aber ich muss da jetzt Schlitze klopfen, Verteilerdose versetzen, bzw. Kabel neu ziehen, da hängt Jalousie, Steckdosen usw. dran. Habe ernsthaft überlegt zu flicken aber ist mir zu heiss, das so nah am Kamin zu machen. Zumal der Querschnitt des Kabels schon massiv verringert ist.
Kabel liegen unter der Erde, in der Wand liegt eine Leitung. Der Querschnitt wird nicht verringert, die beschädigte Stelle wird entfernt und durch Brücken ersetzt, die volle Stromtragfähigkeit bleibt erhalten. Bleibt nur noch die Wärme, wie das bei dir aussieht kann man von aussen natürlich nicht beurteilen. Für die Leitungsverlegung gibt es Installationszonen, z.B. 15-45cm unter der Decke. Dort sollte man grundsätzlich keinen Kaminzug durchlegen, und wenn, dann muss man vorher gründlichst untersuchen was in der Wand ist. Wenn eine Leitung angebohrt wurde, dann kann da auch noch eine zweite Leitung liegen die gerade nicht angebohrt wurde und jetzt noch knapper an dem Kaminzug liegt.
Hätte also die Kernbohrung die Leitung um ein paar mm verfehlt, wäre der Ort für den Zug, die Kabeldimension und auch die Hitzeentwicklung des Zugs kein Problem.
Jetzt ist alles ein Drama… Da ist doch in der Planung des Vorhabens an irgendeiner Stelle irgendwo n Fehler passiert.
Also entweder entscheide ich mich für die Ingenieurslösung. Also stelle ich vorher fest welche Kabel wo liegen und passe alles für das Vorhaben nach DIN an.
Oder ich entscheide mich für die pragmatische „Handwerkerlösung“.
Das sollte einem vorher bewusst sein und nicht hinterher jammern.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
@noam
sehe das etwas differenzierter. Auch ein Handwerker hält sich üblicherweise an Normen und Vorschriften. Die Kunst oder besser Fachleistung liegt nur daran diese fachgerecht zu verwenden und nicht blind wie ein "dressierter Affe" auf irgendwas zu pochen.
Genau wie Dr Big es sagt. In der VDE Tabelle zu den Verlegearten ist ein Bezug zur Umgebungstemperatur (30°C) referenziert. Weicht der individuelle Fall davon ab, gilt es Anpassungen zu treffen. Wie das hier aussieht ist nicht näher beschrieben und ist letztlich auch recht Sinnfrei, da ein Elektromeister für seine Ausführung gerade steht (dieser kann auch in einem Kaminbauerbetrieb beschäftigt sein).
Ansonsten ist das Fehlen einer Betriebshaftpflicht nicht sehr seriös, aber in erster Instanz auch erstmal Wurst. Es gibt einen Schaden und dieser ist in seiner Behebung einzufordern. Wenn der Betrieb das aus eigener Tasche zahlen will, so what ...
Mögliche problematische Ausführungen einer Facharbeit sind eine andere Sache. Kann man gerne versuchen mit dem Handwerker zu klären, ist dieser dafür nicht zugänglich und bleibt nur der Weg über Anwalt und Gutachten...
Wie gesagt, kann man hier großes Kino auffahren und wird länger vielleicht auch ohne zufriedenstellendes Resultat beschäftigt sein.
Man kann aber auch einfach mal den Fachmann mal Fachmann sein lassen und ein guter Handwerker regelt diese Sache ohne Gefahrenpotential mit geringem Aufwand. Wenn Kaminbauer durch ein vernünftiges Gespräch bereit ist vielleicht eine Teilbeteiligung dazu zu übernehmen, dürfte der Drops Drops bleiben und kein Knallbonbon.
Ich würd den Kaminbaumeister fragen, ob er einen Elektriker an der Hand hat, den der Kaminbauer dann bitte kontaktiert um zu sagen das was schief gelaufen ist, ob er einen Gesellen oder so mal spontan vorbei schicken kann damit es fix und gut erledigt ist. Die Rechnung für den Gesellen würde ich dann übernehmen. Das sind sicher keine Tausende von Euro und wären mir jeden Ärger nicht wert.
Nach meinem Nachfragen - er hat gar keine Betriebshaftpflicht. Liegt vielleicht daran das er stets Subunternehmer mit dem Einbau beauftragt, Selber lediglich der Händler ist, also die Teile heranschafft, Terminiert, usw.
Dann wird sein Subunternehmer eine haben oder auch nicht. Da der Auftragnehmer auf stur schaltet solltest du einen Anwalt einschalten.
Dann wird sein Subunternehmer eine haben oder auch nicht. Da der Auftragnehmer auf stur schaltet solltest du einen Anwalt einschalten.
Ich würde jetzt mal meinen ob der Subunternehmer eine hat wäre mir noch mehr egal. Vertragspartner ist Auftragnehmer. Ob der sich Geld vom Subunternehmer ist wumpe.
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PB
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