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Alt 20.04.2012, 09:03   #12649
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Superpimpf Beitrag anzeigen
Eine Frage hierzu: Ich bin letztens ins Krankenhaus wegen einer allergischen Reaktion. Meine Augen waren komplett zugeschwollen und die Ärztin hatte Angst, dass es mit der Luftröhre weitergeht. Hab dann ein "abschwellendes Mittel" bekommen, das, wie ich später erfahren habe, Cortisonhaltig war. Das es Doping sei interessierte die Ärztin nicht wirklich und offen gesagt - in meinem Zustand mich auch nicht.

Verstehe ich dich oben richtig, dass wenn man das vor einer Dopingprobe angeben würde, gefundenes Cortison nicht als positiver Befund gelten würde?!
du musst es nicht nur angeben, sondern auch von einem Arzt per Attest den dafür notwendigen Grund bescheinigen, aber dann ist es o.K, wenn es eine Spritze in eine Sehne/ Schleimbeutel oder Gelenk gewesen wäre, oder auch z.B. ein Asthma-Spray.

in deinem Fall hast du das Cortison aber mit sicherheit als Tablette oder Injektion in den Muskel oder die Vene bekommen und da ist es offiziell immer verboten (im urin kann man aber nicht unterscheiden, wie die gefundene substanz verabreicht worden ist), d.h. du darfst danach ein paar Tage keine Wettkämpfe machen.
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Alt 20.04.2012, 09:07   #12650
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Troedelliese Beitrag anzeigen
Interessant, alleine wegen des Salbutamols, ohne dass ich bestimmt nicht ins Freiwasser gehen werde, bin ich also gedopt.
Nicht die Existenz des Wirkstoffes im Körper ist Doping, sondern die Existenz ohne nachgewiesene medizinische Indikation. Wenn Du also nicht nur zum Spaß Salbutamol konsumierst (wovon ich ausgehe), solltest Du hoffentlich auch keine übermäßigen Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Dokumente zu erhalten.

Edit: Doppelte Verneinung korrigiert...
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Alt 20.04.2012, 09:17   #12651
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
du darfst danach ein paar Tage keine Wettkämpfe machen.
Und hier ist der Punkt, wo sich wahrscheinlich viele über die Zumutbarkeit für Hobbetten streiten. Mal kurz zusammengefasst:

Ausgangslage: Akute Erkrankung mit notwendiger Medikamentierung.
Objektiv vernünftig: "Ein paar Tage" Ruhe.

Man kann nun niemandem verbieten unvernünftig zu sein. Die Frage zur Zumutbarkeit der Regeln ist aber nun, ob die Regeln es andersherum Unvernünftigen gerade ermöglichen soll, ihre Unvernunft zu legitimieren. Ich hielte dies für fatal.
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Alt 20.04.2012, 09:18   #12652
Troedelliese
Szenekenner
 
Registriert seit: 26.03.2012
Beiträge: 978
Zitat:
Wenn Du also nicht nur zum Spaß Salbutamol konsumierst (wovon ich ausgehe), solltest Du hoffentlich auch keine übermäßigen Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Dokumente zu erhalten.
Danke, da ich nicht zu den Leuten gehöre, die Sauerstoffmangel als "Spaß" empfinden, werde ich wohl den Arzt anrufen und ein Attest zuschicken lassen.
Troedelliese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 09:28   #12653
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Troedelliese Beitrag anzeigen
Danke, da ich nicht zu den Leuten gehöre, die Sauerstoffmangel als "Spaß" empfinden, werde ich wohl den Arzt anrufen und ein Attest zuschicken lassen.

Wenn Du keinem Testpool angehörst, ist das alles ja nicht dramatisch.
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Alt 20.04.2012, 10:40   #12654
ben_11
Szenekenner
 
Benutzerbild von ben_11
 
Registriert seit: 21.04.2008
Ort: Niederhöchstadt
Beiträge: 1.243
Wenn ich es richtig verstehe, brauchst du für Salbutamol kein Attest mehr (seit 2011).

Wenn du es in therapeutischen Dosen nimmst, genügt es bei einer Kontrolle anzugeben, dass du es genommen hast.
ben_11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 10:44   #12655
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von ben_11 Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig verstehe, brauchst du für Salbutamol kein Attest mehr (seit 2011).

Wenn du es in therapeutischen Dosen nimmst, genügt es bei einer Kontrolle anzugeben, dass du es genommen hast.
Da ist die Nada-Seite etwas unklar. Sie schreibt: "Die Substanzen Salbutamol und Salmeterol müssen ab dem 01.01.2011 nicht mehr im Vorfeldüber eine "Erklärung zum Gebrauch" (Declaration of Use) bei der NADA angezeigt werden."

Sowie

"Sportler, die keinem Testpool angehören, führen bei einem Start in Deutschland ein Attest ihres behandelnden Arztes mit sich, welches die Diagnose und die eingesetzten Medikamente samt Dosierung enthält. Eine Kopie des Attestes muss bei einer Wettkampfkontrolle dem Kontrollformular beigefügt werden."


Es genügt also meiner Meinung nach, das Attest mitzuführen und im Falle einer Kontrolle in Kopie beizufügen. Vor 2011 musste zusätzlich eine "Erklärung zum Gebrauch" vor (!) der Wettkampfteilnahme abgegeben werden. Dies ist nun für die beiden Wirkstoffe bei Hobbetten nicht mehr notwendig.
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Alt 20.04.2012, 10:57   #12656
ben_11
Szenekenner
 
Benutzerbild von ben_11
 
Registriert seit: 21.04.2008
Ort: Niederhöchstadt
Beiträge: 1.243
Ich lass mal diesen Auszug hier gelten:

Zitat:
Zitat von Beispielliste zulässiger Medikamente
Beta-2-Agonisten werden zur Behandlung von Asthma eingesetzt. Je nach
Wirkstoff und Testpoolzugehörigkeit müssen Athletinnen und Athleten vor
der Anwendung von Beta-2-Agonisten einen Antrag auf Medizinische
Ausnahmegenehmigung stellen. Hiervon ausgenommen ist allerdings die
inhalative Anwendung der Substanzen Salbutamol, Salmeterol und Formoterol
in therapeutischen Dosen. Diese müssen ab dem 1.1.2012 lediglich
bei einer Kontrolle angegeben werden. Zusätzlich kann der Sportler
eine schriftliche Bescheinigung über die Anwendung vorlegen.
Ich bin davon ja auch betroffen und ich werde es so handhaben.
ben_11 ist offline   Mit Zitat antworten
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